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Letztwillige Verfügungen

Testament, Erbvertrag & Vermächtnis
Vermögen selbstbestimmt rechtssicher verteilen
Angehörige finanziell versorgt wissen
Familienfrieden wahren & teuren Erbstreit vermeiden
beruhigt & sorgenfrei das Leben genießen

Mit maßgeschneidertem Testament beruhigt & sicher leben …

Böse Überraschungen bei der gesetzlichen Erbfolge müssen nicht sein. Zu Lebzeiten rechnen die Wenigsten mit Streit und Problemen im Erbfall. Kostenlose Muster im Internet sind häufig veraltet, passen meist nicht auf Ihre Bedürfnisse und stellen nie die passenden Fragen. Rechtssicherheit und maßgeschneiderte Nachlassplanung schaffen Sie nur mit einer persönlichen Beratung im Erbrecht. Das Wichtigste, das Sie über letztwillige Verfügungen wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wer vorsorgt erspart sich & seinen Angehörigen Probleme im Alter

Böse Überraschungen bei der gesetzlichen Erbfolge

Helene Hofmann hat eine Pechsträhne. Zuerst wurde ihr Mann Friedrich schwer krank und musste von ihr ein Jahr gepflegt werden. Im letzten Monat ist er verstorben. Und nun hält sie ein Anwaltsschreiben in der Hand, in dem sein Sohn aus erster Ehe, Martin, seinen Erbteil verlangt. Helene ist verzweifelt. Um Martin auszahlen zu können, müsste sie ihr Haus verkaufen – das Heim, in dem sie mit Friedrich 40 Jahre lang gelebt hat. Aber wo soll sie dann hin?

Dabei hatte sich Martin in den ganzen Jahren nicht ein einziges Mal bei seinem Vater gemeldet. Nur wenn er Geld brauchte, rief er ab und zu bei dem Ehepaar an. Friedrich hatte vor seiner Krankheit öfter davon gesprochen, Martin nur den Pflichtteil zu vermachen – umgesetzt haben die Eheleute das aber nie. Und als Friedrich dann krank wurde, hatte Helene ganz andere Sorgen. Jetzt wünscht sie sich, sie und Friedrich hätten sich frühzeitig um alles gekümmert und für diesen Fall vorgesorgt.

Jetzt ist es zu spät! Martin steht sein verlangter Erbteil zu, denn die Eheleute haben nie ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Wenn sich Helene mit Martin nicht einigen kann, muss sie ihr Haus verkaufen.

Mit Streit und Problemen rechnet niemand

So wie Helene und Friedrich Hofmann geht es vielen: ¾ der Deutschen haben keine Verfügung von Todes wegen (wie etwa ein Testament) errichtet. Deshalb gilt häufig die gesetzliche Erbfolge. Diese passt in den meisten Fällen jedoch nicht zur Nachlassplanung der betreffenden Person! Hier ergeben sich im Streitfall böse Überraschungen. Auch wenn es in der Familie bislang harmonisch zugeht, ändert sich das nach dem Erbfall häufig schnell.

Wenn Kinder den ihnen gesetzlich zustehenden Erbteil verlangen, kann der überlebende Ehegatte schnell in Geldnöte kommen. Wenn keine ausreichenden Barmittel vorhanden sind, muss oft das Eigenheim verkauft werden, um Miterben auszuzahlen. Aber damit nicht genug: Auch wenn Vermögen im Ausland vorhanden ist, wie z.B. ein Ferienhaus, kann es kompliziert werden. Denn hier gilt gegebenenfalls eine ausländische Rechtsordnung. Wenn bereits ein Ehevertrag vorhanden ist, kann der ebenfalls Einfluss auf die Erbfolge haben.

Es gibt also Vieles zu regeln. Ihren eigenen Willen setzen Sie idealerweise mit einer letztwilligen Verfügung um. Erstellen Sie Ihr Testament als juristischer Laie selbst, wissen Sie jedoch meist nicht, was alles möglich ist. Regelmäßig finden sich in Testamenten von Nichtjuristen zusätzlich schwere Fehler, die später zu großem Streit führen. Zum Beispiel: Häufig verteilen Rechtsunkundige ihre Vermögensgegenstände einzeln auf verschiedene Personen. Dies führt jedoch nach Eintritt des Erbfalls zu erheblichen rechtlichen Problemen. Das Gesetz geht nämlich von einer Aufteilung des Erbes nach Quoten aus. Die Konsequenz: Jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten zwischen den (vermeintlichen) Erben und ein zerrütteter Familienfrieden.

Das Internet bietet keine Lösungen!

Grundsätzlich gilt: Je mehr Vermögen vorhanden ist und je komplizierter die Familienverhältnisse sind, desto unpassender ist die gesetzliche Erbfolge und desto früher sollten Sie an die Nachlassplanung denken. Hinzu kommt, dass die Nachlassplanung nicht einfach ist. Selten gelingt es einem Nichtjuristen, genau das rechtswirksam zu regeln, was er eigentlich möchte. Der Erblasser regelt häufig etwas ganz anderes als eigentlich gewünscht. In diesem Fall ist ein kostspieliger und nervenaufreibender Erbstreit vorprogrammiert.

Zwar finden sich heute im Internet unzählige Muster, Formulierungsvorschläge und Hilfen für die Erstellung eines Testaments. Diese sind aber meist nicht speziell genug und passen regelmäßig nicht zum Willen des Erblassers. Ebenfalls kann ein Laie oft nicht beurteilen, ob die entsprechenden Websites seriös und rechtlich auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind. Hinzu kommen weitere Fragen: Wie stellt man sicher, dass das Testament wirksam ist? Vermeidet es wirklich Streit in der Familie? Wird es später genau so interpretiert, wie man sich das jetzt vorstellt? Was ist mit dieser Formulierung wirklich gemeint und was bedeutet sie?

Sicher und beruhigt können Sie folglich nur sein, wenn Sie einen Experten mit der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung beauftragen. Dieser wird zunächst präzise und vertrauensvoll mit Ihnen besprechen, welche persönlichen Bedürfnisse Sie haben. Erst mit diesem Wissen kann für Sie eine rechtssichere Verfügung formuliert werden.

Mit den richtigen Fragen den wahren Willen erforschen

Die Sachverhalte, die in letztwilligen Verfügungen geregelt werden können, sind zahlreich. Hier kommt es ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Erst die richtigen Experten-Fragen und die Beratung mit einem Spezialisten im Erbrecht legt den wahren Erblasserwillen offen. Unsere Erklärungen und Nachfragen zeigen erst, was Sie wirklich regeln möchten. Dies schafft kein anonymisierter Fragenkatalog im Internet, der nicht auf Ihre persönlichen Umstände eingeht. Er stellt auch keine Nachfragen. Diese sind aber notwendig, um herauszufinden, wie genau Sie Ihre Vermögensnachfolge gestalten möchten.

Möchten Sie zum Beispiel …

  • bestimmte Vermögensgegenstände einer bestimmten Person zukommen lassen?
  • sicherstellen, dass Ihre persönlichen Wünsche rechtssicher festgehalten werden?
  • verhindern, dass es im Erbfall zu Familienstreitigkeiten kommt und hierfür besondere Vorsorge treffen?
  • jemandem für seine besondere Hilfe höhere Beträge zukommen lassen?
  • ihren Partner oder Ihre Kinder finanziell versorgt wissen?
  • sichergehen, dass Ihr Partner nach Ihrem Tod die Kinder nicht enterbt?
  • Steuerfreibeträge optimal ausnutzen?
  • Eigentum im Ausland rechtssicher vererben?

Mit einer letztwilligen Verfügung können Sie das alles und noch viel mehr regeln, Sie müssen es aber wissen! Die wenigsten Menschen kennen jedoch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in Testament und Erbvertrag. Oft ist nicht klar, welche Bedürfnisse genau bestehen, wie wichtig deren Umsetzung ist und ob letztwillige Verfügungen entsprechend gestaltet werden können.

Woran viele ebenfalls nicht denken: Auch zu Lebzeiten kann man Vermögen schon verteilen, ohne dass Nachteile entstehen. Im Gegenteil: Hierdurch können Sie Ihre Nachlassplanung optimieren! Aber auch hier ist es schwierig, als juristischer Laie die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Schließlich wollen Sie sich und Ihren Ehepartner bis zum Tode noch sicher versorgt wissen.

Die 6 Vorteile einer persönlichen Beratung im Erbrecht!

Natürlich ist eine professionelle Rechtsberatung nicht kostenlos. Doch der Vorteil überwiegt: Mit überschaubarem Geld- und Zeitaufwand können Sie schon heute langwierige und kostspielige Konflikte für Sie und Ihre Angehörigen in der Zukunft vermeiden! Gleichtzeitig nutzen jetzt die Chance, um den Familienfrieden von morgen zu wahren. Hätten zum Beispiel Helene und ihr Mann rechtzeitig Vorsorge getroffen, so hätte sie ihr Haus nach dem Erbfall nicht verkaufen müssen. Rechtssicherheit bekommen Sie nur nach professioneller und persönlicher Rechtsberatung.

Indem Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten von Experten regeln lassen, können Sie sicher sein, dass…

  1. Ihr Vermögen später auch tatsächlich nach Ihren Wünschen verteilt werden, denn Ihre letztwilligen Verfügungen sind rechtssicher formuliert und halten auch vor Gericht.
  2. Sie und Ihre Angehörigen Erben finanziell versorgt sind und sicher und beruhigt Ihr Leben genießen können, ohne Angst vor dem Alter.
  3. der Familienfriede gewahrt und Streit unter den Angehörigen vermieden wird.
  4. Ihre Angehörigen keine überraschenden Kosten tragen müssen, denn Sie wissen jetzt schon Bescheid, wie sich die Vermögensverteilung im Erbfall vollzieht.
  5. auch grenzüberschreitende Erbfälle zuverlässig und rechtssicher geregelt sind.
  6. eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zur Anwendung kommt und kein Musterformular gilt, welches Ihnen mehr schaden als nützen kann!

Beruhigt, finanziell abgesichert und sorgenfrei leben

Sie haben es selbst in der Hand, schon heute Vorsorge zu treffen und so Konflikte, vor allem für Ihre Angehörigen, zu vermeiden. Ohne großen zeitlichen Aufwand und mit vernünftigen Kosten können Sie die Sicherheit schaffen, die Sie brauchen, um beruhigt und sorgenfrei zu leben. Mit einer klaren und eindeutigen Nachlassplanung sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Stress, hohe Kosten und langwierige Gerichtsverfahren für Ihre Liebsten.

Bestimmen Sie rechtssicher, wer erbt und wer nicht und wem welche Vermögensgegenstände zukommen sollen. Verteilen Sie Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen fair und sichern Sie dabei die finanzielle Versorgung Ihrer Angehörigen auch für den Fall Ihres Todes. Verhindern Sie durch Ihre vorausschauende Planung innerfamiliäre Konflikte zwischen den zukünftigen Erben. Die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge sind selten passend. Ihre Nachlassplanung sollte so individuell sein, wie Sie selbst!

Das nötige Hintergrundwissen, um Ihre persönliche Nachlassplanung zu finden

Die gesetzliche Erbfolge: meist unpassend!

Obwohl die gesetzliche Erbfolge in vielen Fällen nicht zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt, legen wir Wert darauf, Sie hierüber aufzuklären. Denn in seltenen Fällen kist es möglich, dass die gesetzlichen Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. Relevant ist hier, ob und in welchem Güterstand Sie verheiratet sind und wie viele Kinder und andere nahen Verwandten Sie haben. Grundsätzlich steht dem im Zugewinnausgleich verheirateten Ehegatten mindestens die Hälfte der Erbmasse zu. Zwischen den Kindern wird das verbleibende Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. So erhalten zwei Kinder je ¼, drei Kinder je 1/6 und so weiter.

Hierbei ist zu beachten, dass die Quoten, die jedem Erben zustehen, jeweils am gesamten Nachlass bestehen. Die Erben bilden zusammen eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft (die Erbengemeinschaft), so dass keinem ein bestimmter Gegenstand zugerechnet wird. Um den ideellen Gesamthandsanteil in bares Vermögen umzuwandeln, muss die Erbengemeinschaft sich auseinandersetzen. Das kann zum Beispiel durch den Verkauf der Erbschaftsgegenstände im Einvernehmen der Miterben geschehen oder die Erben können sich gegenseitig ihre Erbteile abkaufen.

Diese Regelungen können in Ausnahmekonstellationen passen. Das ist aber nicht die Regel. Als pauschaler Merksatz gilt: Je größer das Vermögen und je größer die Zahl der Angehörigen und gesetzlichen Erben, um so dringender wird eine letztwillige Verfügung wie beispielsweise ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Testament.

Die „bessere“ Alternative: Letztwillige Verfügungen

Für den Fall, dass Sie die Formulierung einer letztwilligen Verfügung wünschen, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Erbrecht stellt uns viele verschiedene, für Laien teilweise äußerst schwierige Instrumente zur Nachlassplanung zur Verfügung. Hierzu gehören beispielsweise

  • das „einfache“ Testament
  • das gemeinschaftliche Testament
  • das sogenannte Berliner-Testament für Ehegatten, sowie
  • der Erbvertrag.

Unsere auf Seniorenrecht spezialisierte Kanzlei kennt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Erbrechts aus und berät Sie kompetent zur Gestaltung Ihrer individuellen erbrechtlichen Vermögensplanung.

So macht das „einfache“ Testament am meisten Sinn für Alleinstehende, während ein Erbvertrag für Ehegatten Vorteile bringen kann. Zur Absicherung des Partners kann ein sogenanntes Berliner-Testament beitragen. Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Verfügungen auch nach Ihrem Tod für Ihren Ehepartner bindend sind? Dann kommt ein gemeinschaftliches Testament für Sie in Frage!

Außerdem beraten wir Sie zu den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie jemandem bestimmte einzelne Gegenstände vermachen wollen, bieten sich Vermächtnis oder Teilungsanordnung an. Mit Auflagen können andere zu Leistungen verpflichtet werden, die Sie bestimmen. So können Sie jemandem z.B. die Grabpflege oder die Betreuung Ihrer Haustiere übertragen. Hier bestehen noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, über die wir Sie im persönlichen Beratungsgespräch gerne aufklären.

Der große Vorteil einer persönlichen, vertrauensvollen und professionellen Nachlassberatung ist: Sie müssen uns nur berichten, wie Sie Ihr Vermögen verteiulen möchten. Wir erledigen den Rest und Sie können beruhigt sein, rechtssicher den Nachlass genau Ihrem letzten Willen entsprechend geregelt zu haben.

In guten Händen bei unseren Partner-Notaren

Um wirksam zu sein, muss bei manchen erbrechtlichen Verfügungen, wie z.B. dem Erbvertrag, ein Notar mitwirken. Wir empfehlen Ihnen zu diesem Zweck kompetente Notare in Ihrer Nähe, bei denen Sie ganz sicher in guten Händen sind, und kümmern uns um die schnelle Terminvereinbarung, erläutern dem Notar bereits alles Erfoderliche und begleiten Sie gerne auf Wunsch zum Notartermin. Auch in diesem Fall können Sie sicher und beruhigt sein, da Sie mit unseren Beratern stets einen vertrauensvollen Rechtsanwalt an Ihrer Seite wissen.

Wichtige Ergänzung: Unser „Rundum-Vorsorge-Paket“ zur Regelung Ihrer persönlichen, geschäftlichen & medizinischen Angelegenheiten

Gehen Sie noch einen Schritt weiter: Unsere auf Seniorenrecht spezialisierte Kanzlei hat ein „Rundum-Vorsorge-Paket“ geschnürt, um persönlichen und wirtschaftlichen Schaden in Zeiten abzuwenden, in denen Sie selbst nicht mehr handeln können.

Mit den 5 Bausteinen unseres „Rundum-Vorsorge-Pakets“ 

  1. Vorsorgevollmacht
  2. Vorsorgevertrag
  3. Betreuungsverfügung
  4. Patientenverfügung und
  5. klaren Regelungen für die Vermögensnachfolge

sind Ihre persönlichen, geschäftlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten sicher geregelt! Sprechen Sie uns gerne hierauf an!

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