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Pflege &

Unterhalt

* Pflegebedürftig! Was nun?

* Schnelle Hilfe im Pflegefall!

Plötzlich Pflegefall! Wer hilft uns?

Ein Pflegefall stellt das Leben völlig auf den Kopf. Es stellen sich zahlreiche Rechtsfragen im Alltag, die man als Laie nur schwer beantworten kann. Die Kosten für die Pflege sind hoch und können womöglich durch das Ersparte, die Rente und das Pflegegeld nicht gedeckt werden. Dies stellt Senioren und deren Angehörige häufig vor große finanzielle Herausforderungen.

Was viele nicht wissen: Sind die Eltern bedürftig, können die Kinder unterhaltspflichtig sein. Das Sozialamt kann im schlimmsten Fall Regress von den Kindern fordern.

Hinzu kommt: Fragestellungen rund um die Themen soziale Hilfe, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Unterhalt, Schwerbehinderung und Heimvertragsrecht sind rechtlich kompliziert. Wer hier selbst argumentiert, schadet sich unter Umständen selbst.

Das muss nicht sein! Unsere auf das Seniorenrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie und lassen Sie in dieser Situation nicht allein. Bei uns erhalten Sie schnell und zuverlässig Hilfe. Hier zahlt sich Rechtsberatung aus, sparen auch Sie bares Geld.

I. Der Pflegefall!

Bernhard Weber ist Anfang 60. Er ist Inhaber eines kleinen Betriebes für Baustoffrecycling mit 5 Mitarbeitern und steht mitten im Leben als er plötzlich und unerwartet einen Herzinfarkt erleidet. Der stetige Stress, den sein Berufsalltag mit sich bringt, hat seinen Tribut gefordert. Die Frühwarnzeichen hat er ignoriert.  

Von jetzt auf gleich ist Bernhard ein Pflegefall. Seine Frau Sandra ist verzweifelt. Noch befindet sich Bernhard im Krankenhaus, aber nach seiner Entlassung ist er auf ständige Pflege angewiesen. Sandra, die bisher halbtags im Büro der Firma mitgearbeitet hat, vertritt Bernhard und versucht den Betrieb aufrecht zu erhalten so gut es geht.

Wie sie es schaffen soll, den Betrieb von nun an allein zu führen und gleichzeitig für Bernhard zu sorgen, weiß sie nicht. Sie wird eine Pflegekraft einstellen müssen, die Bernhard tagsüber betreut. „Aber wovon sollen wir das denn bezahlen?“ fragt Sandra. Sie weiß nicht wie es weiter gehen soll.

Auf der Suche nach Antworten im Internet findet Sandra eine Fülle an Informationen, in der sie sich nicht zurechtfindet. Sie liest etwas über einen „Pflegegrad“, den man beantragen muss, über „Pflegehilfsmittel“ und „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Was muss man tun, um Unterstützung zu erhalten? Und wo fängt man an? Welche Leistungen gibt es? Sandra ist überfordert. Sie schämt sich für ihre Unwissenheit und scheut sich, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies nicht zuletzt, da sie hohe Kosten fürchtet.

II. So ging es Millionen in Deutschland! Ihnen auch?

In Deutschland sind derzeit fast 4 Mio. Menschen pflegebedürftig. Dies rührt insbesondere aus der Überalterung unserer Gesellschaft her.

Ein Pflegefall kündigt sich selten lange im Voraus an. Der Partner, ein Elternteil oder ein anderer Angehöriger wird durch einen Unfall oder eine (altersbedingte) Erkrankung auf einmal pflegebedürftig und der normale Alltag wird auf den Kopf gestellt. Während man mit der neuen Situation noch völlig überfordert ist und vielleicht noch gar keine Zeit hatte, sich auf diese einzustellen, muss man sich auf einmal mit dem Thema Pflege auseinandersetzen. Man findet sich in einem Dickicht an Informationen über Pflegeleistungen wieder und sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Es ist verständlich, sich bei den vielfältigen gesetzlichen Regelungen und den immer mehr werdenden, verschiedenen Informationsangeboten nicht zurecht zu finden.

III. Die 4 schwierigsten Hürden im Pflegefall

Sandra Weber und Millionen Andere in der gleichen Situation haben mit zahlreichen unterschiedlichen Problemen zu kämpfen:

  1. Persönliche Überforderung: Die neue Lebenssituation stellt eine besondere emotionale Belastung dar. Man hatte noch keine Zeit die Geschehnisse zu verarbeiten, gleichzeitig gilt es jedoch bereits vieles zu erledigen und zu organisieren. Wo fängt man an? Wo bekommt man Unterstützung?
  2. Finanzielle Überforderung: Pflege ist teuer. Circa 43 Prozent aller Deutschen unterschätzen die Kosten, die im Pflegefall auf sie zukommen, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Postbank zeigt. Ohne finanzielle Unterstützungsleistungen der Pflegekasse können diese Kosten schnell sämtliche Ersparnisse aufbrauchen und zu einer finanziellen Notsituation führen. Welche Leistungen gibt es? Und wie erhält man diese?
  3. Berufliche Überforderung: Viele möchten ihre Angehörigen zuhause pflegen. 2017 wurden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen zuhause versorgt (Quelle: Demografie Portal des Bundes und der Länder). Die Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit und Geduld in Anspruch. Diese Aufgabe mit dem Beruf zu vereinbaren ist kaum möglich, weshalb die Gefährdung der Arbeitsstelle drohen kann. Pflegen und dennoch im Beruf bleiben – geht das?
  4. Überforderung bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeanbieter: Nicht für jeden ist es möglich, einen Angehörigen zuhause zu pflegen. Pflegedienstleister gibt es viele -ambulant und stationär. Die Suche nach einer geeigneten Pflegemöglichkeit wirft einige Fragen auf: Welche Pflegestelle ist die Richtige? Wie kann ich einen geeigneten Pflegedienstleister auswählen? Wer bietet welche Leistungen zu welchen Konditionen?

IV. Ohne Unterstützung droht die persönliche, finanzielle und berufliche Überforderung

Sandra sowie viele andere Angehörige und Betroffene werden durch einen Pflegefall vor verschiedenste Herausforderungen gestellt. Sie sind überfordert und können bzw. wollen sich den Problemen, die sich durch die Pflege ergeben, (noch) nicht stellen.

Sandra aus unserem Beispiel beschließt, ihren Mann erst einmal selbst zuhause zu betreuen und zwischendurch von dort aus den Betrieb zu managen. Doch schon bald merkt sie, dass sie sich mit dieser Aufgabe übernommen hat. Bernhard ist sowohl in seiner Bewegung als auch in seinen kognitiven Fähigkeiten stark eingeschränkt.

Er braucht spezielle Pflege, für die Sandra nicht ausgebildet ist. Die Hilfsmittel, die Sandra für die Pflege von Bernhard benötigt, drohen außerdem die geringen Ersparnisse aufzuzehren. Auch schafft sie es nicht den Betrieb von zuhause aus zu managen, während sie sich um Bernhard kümmert. Immer wieder rufen Mitarbeiter und Kunden an, da die Organisation aus der Ferne nicht funktioniert. Sandra kann aber nicht gleichzeitig auf dem Betriebsgelände anwesend sein und sich um Bernhard kümmern.

Einen weiteren Mitarbeiter für den Bürobetrieb einzustellen, können sich die Webers finanziell nicht leisten. Der kleine Betrieb ist aber die Existenzgrundlage der Eheleute. Wenn er nicht weiterläuft, droht den beiden schon bald eine finanzielle Notsituation. Sie benötigen unbedingt Unterstützung.

V. So weit muss es nicht kommen!

Den Webers und anderen Betroffenen in der gleichen Situation kann geholfen werden, so auch Ihnen! Wir stehen Ihnen im Pflegefall unterstützend als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Wir verschaffen Ihnen sofort einen ersten Überblick über die Leistungen, die Sie beanspruchen können, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, um Ihnen die Pflege Ihrer Angehörigen zu erleichtern.

VI. Sicherheit für die Zukunft: Ihre Ansprüche aus der Pflegeversicherung

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für einen einfachen und schnellen Start in die Pflege. Unsere auf Seniorenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wird Ihnen zunächst einmal helfen, einen Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen zu bekommen und Sie darüber beraten, wie Sie diese auch erhalten.

Sie erhalten mit unserem Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ ohne großen zeitlichen Aufwand und mit überschaubaren Kosten eine individuelle Beratung sowie Ihren persönlichen „Pflege-Start-Plan“ für zuhause. So erfahren Sie, wie Sie eine Überforderung durch die neue Pflegesituation vermeiden können. Das bietet Ihnen nicht nur einen ersten Anker, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, sondern auch Sicherheit für die Zukunft. Dies zum einen in finanzieller Hinsicht: Sie erfahren was Sie erwartet und mit welchen Unterstützungsleistungen Sie rechnen können. Darüber hinaus auch in persönlicher Hinsicht: Sie werden sofort merken, dass Sie die Herausforderung, die zunächst unüberwindbar schien, gelassener angehen können. Dies wird Ihnen dabei helfen, das was auf Sie zukommt zu bewältigen.

VII. Unser Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“: Für einen einfachen Start in die Pflege

Für Laien ist das Pflegerecht, das in den letzten Jahren zum Teil tiefgreifende Änderungen erfahren hat, nur schwer zu durchblicken. Hierbei möchten wir Sie als spezialisierte Kanzlei für Seniorenrecht beratend unterstützen und Ihnen von Beginn an Rechts- und Planungssicherheit geben.

Mit unserem Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ starten Sie optimal vorbereitet in die Pflege: 

In einem persönlichen Beratungsgespräch oder in einer Video-Web-Besprechung stellen wir zunächst fest, inwieweit für Sie oder Ihren Angehörigen Pflegebedarf besteht. Es wird dabei von uns ermittelt, in welchem Umfang noch selbstständig mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen umgegangen werden kann und inwieweit eine generelle Selbstversorgung gewährleistet ist. Diese und weitere Umstände sind maßgeblich für die Einstufung in den sogenannten „Pflegegrad“, dessen Rechtsgrundlagen sich in den §§ 14, 15 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden. Der Pflegegrad ist sowohl Voraussetzung als auch Maßstab für den Erhalt und die jeweilige Höhe von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Versicherte.

In diesem Beratungsgespräch klären wir Sie auch über die möglichen Pflegevarianten auf (wie z.B. die häusliche, stationäre oder Kurzzeitpflege, mehr dazu siehe hier: hier ggf. Link einfügen zu den einzelnen Artikeln) und stellen Ihnen anhand des nach unserer Einschätzung zu erwartenden Pflegegrades die möglichen Geld-, Sach- und anderen Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung dar. Anschließend erläutern wir Ihnen verständlich wo und wie Sie den Pflegegrad und -anschließend- konkrete Leistungen beantragen können.

Schließlich senden wir Ihnen Ihren persönlichen „Pflege-Start-Plan“ zu, der das Ergebnis unseres Beratungsgesprächs noch einmal für Sie zusammenfasst und viele weitere nützliche Informationen enthält. So finden Sie darin unter anderem eine Checkliste, die zusammenfasst, was nun zu erledigen ist und in welcher Reihenfolge Sie die Aufgaben angehen sollten. So wissen Sie von Anfang an, was bei der Organisation der Pflege Ihres Angehörigen zu tun ist und behalten auch zukünftig stets einen Überblick. Die Checkliste verhindert insbesondere, dass wichtige Dinge übersehen oder vergessen werden.

VIII. Sorgenfrei in die Zukunft mit unserer Schnellen Hilfe im Pflegefall

Mit der Inanspruchnahme unseres Pakets „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und Ihren Angehörigen. Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese erhalten. Dies schafft eine solide Grundlage für einen optimalen Start in die Pflege.

In den meisten Fällen wird hierdurch bereits eine ausreichende Basis geschaffen, um die offenen Fragen, die sich Ihnen beim Start in die Pflege stellen, zu klären. Jedoch auch in den Fällen, in denen Probleme auftreten, etwa wenn der bewilligte Pflegegrad zu niedrig scheint oder konkrete Leistungen von der Pflegekasse abgelehnt werden, sind wir weiterhin gerne für Sie da.

IX. Unsere „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ für einen einfachen Start in die Pflege ist für Menschen, …

  • die sich einen ersten Überblick darüber verschaffen wollen, welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen und wie sie diese erhalten,
  • die durch eine solide Informationsbasis eine optimale Grundlage für die eigene Pflege bzw. die Pflege ihrer Angehörigen schaffen wollen,
  • die für sich selbst und ihre Angehörigen persönliche und finanzielle Sicherheit für die Zukunft erreichen möchten.

Rechtsfragen zu Pflege & Unterhalt sind für Laien nur schwer selbst zu lösen.

Nimmt das Sozialamt Kinder in Regress, schadet eine eigene Argumentation meist.

Das muss nicht sein! Unsere Beratung zu Pflege & Unterhalt spart hier bares Geld!

Ihre Experten 

Michael Anton

Rechtsanwalt Professor Dr. LL.M.

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. (University of Johannesburg) ist Gründer, Partner und Geschäftsführer der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in Saarbrücken (Saarland) berät Mandanten in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit. Die Kanzlei hat sich auf alle Fragen des deutschen und internationalen Wirtschafts-, Vermögens- und Seniorenrechts spezialisiert.

Rechtsanwalt Professor Anton forscht und lehrt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Er ist dort als Koordinator für die juristischen Weiterbildungsangebote der Universität des Saarlandes verantwortlich. Er ist fachlicher Leiter des Master-Fernstudiums „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ und des „Zertifikats Patent- und Innovationsschutz“.

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Professor als Rechtsgutachter in allen Fragen des deutschen und internationalen Erbrechts, Vermögensrechts und Wirtschaftsrecht tätig. Er ist Autor von Fachbüchern, juristischen Kommentaren und rechtswissenschaftlichen Aufsätzen.

Sprachen: Deutsch, Englisch (Assistenz: Französisch, Spanisch)

Vorsorge & Betreuung, Nachlass-Planung, Unternehmensnachfolge, Erben & Erbstreitverfahren, Pflege & Unterhalt, Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht

Michael Martinek

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. MCJ

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Michael Martinek, MCJ (New York University) ist Partner und Geschäftsführer der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht.

Rechtsanwalt Professor Martinek wurde 1986 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes berufen. Er war dort Co-Direktor des Instituts für Europäisches Recht. Die Zhongnan University of Economics and Law in Wuhan, China, hat ihm im Jahre 2002, die Université Lille 2 Droit er Santé, Frankreich, im Jahre 2007 und die Universität Craiova, Rumänien, im Jahre 2009 die Ehrendoktorwürde verliehen, und die Universität Warschau hat ihm im Jahre 2014 den Ehrentitel „Dr.iur.h.c.“ zuerkannt. Die University of Johannesburg hat ihn 2015 zum Distinguished Visiting Professor und die Zhongnan University of Economics and Law in Wuhan, China, zum Honorary Professor of Law ernannt.

Professor Michael Martinek berät in der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht mit Standort in Saarbrücken (Saarland) Mandanten in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts und Seniorenrechts, in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit. Er ist Autor hunderter Fachbücher, juristischer Kommentare und rechtswissenschaftlicher Aufsätze. Professor Michael Martinek wird regelmäßig als Gutachter und Schiedsrichter in allen Fragen des Wirtschafts- und Vermögensrechts beauftragt.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch (Assistenz: Französisch, Spanisch)

Vorsorge & Betreuung, Nachlass-Planung, Unternehmensnachfolge, Erben & Erbstreitverfahren, Pflege & Unterhalt, Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht

Beratung im Seniorenrecht war nie einfacher

  • keine langen Wartezeiten, sofort Erstberatung von einem Rechtsanwalt
  • keine Angst vorm Erstkontakt mit uns, wir sind in der Kanzlei, in Ihrem Unternehmen oder online für Sie da
  • kein Juristendeutsch, klare und verständliche Empfehlungen, praxisnahe Lösungen
  • Mandanten sind bei uns keine anonymen Aktenzeichen, wir setzen auf Vertrauen und Partnerschaft
  • keine wechselnden Sachbearbeiter, unsere Rechtsanwälte besprechen alles mit Ihnen persönlich
  • keine versteckten Kosten

kostenlose Erstberatung

rechtliche Probleme bei Pflege & Unterhalt lösen

Fragen & Antworten

Lohnt sich eine professionelle Beratung zu Pflege & Unterhalt für mich?

Ja! Mit einem überschaubaren Zeit- und Kostenaufwand erhalten Sie von uns einen ersten, umfassenden Überblick über die Besonderheiten des Pflege- und Unterhaltsrechts sowie das Leistungsspektrum in der Pflegeversicherung. Dies stellt sicher, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können und so eine finanzielle Überforderung durch die Pflegesituation vermeiden. Hierdurch erhalten Sie Planungs- und Zukunftssicherheit.

Ist das Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ nicht zu teuer für mich?

Nein! Professionelle anwaltliche Beratung gibt es nicht zum Nulltarif. Jedoch ist eine Angst vor zu hohen Kosten unbegründet, denn Sie zahlen für unser Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ nur ein vorher festgelegtes, überschaubares Pauschalhonorar. Eine vorherige Erstberatung am Telefon oder Online per Video-Web-Besprechung erfolgt zudem kostenlos. Weitere Kosten entstehen für Sie nur dann, wenn Sie darüberhinausgehende Beratung benötigen. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Diese einmalige Investition kann Ihnen in der Zukunft bares Geld sparen, da Sie durch unsere Beratung in der Lage sein werden, eine optimale, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Leistungsversorgung zu erhalten. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Erstberatung am Telefon, per Email oder online per Video-Web-Besprechung erfolgt stets kostenlos. Eine kostenpflichtige Beratung unserer Anwälte erfolgt erst, wenn wir Sie umfassend über die hierfür anfallenden Kosten informiert haben. Unser Versprechen: Es fallen garantiert keine versteckten Kosten an!

Warum genügt es nicht, sich im Internet zu informieren und dann alles selbst zu regeln?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen, die Rechtsfragen bei Pflege und Betreuung selbst zu regeln, können Sie nicht rechtssicher abschätzen, ob Ihnen nicht kostspielige Fehler Unterlaufen. Dies kann zu jahrelangen und teuren Rechtsstreitigkeiten führen, die emotional sehr belastend sind. Das muss nicht sein! Hinzu kommt, dass die die Grundlagen des deutschen Pflegesystems sowie die verschiedenen Arten der Pflegeleistungen in weiten Teilen gesetzlich geregelt sind. Für Laien ist das Pflegerecht, das in den letzten Jahren zum Teil tiefgreifende Änderungen erfahren hat, nur schwer zu durchblicken. Unser Beraterteam verschafft Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und erläutert Ihnen diese verständlich. Wenn Sie sich ohne ausreichende Kenntnisse mit Ihrer Pflegekasse auseinandersetzen, laufen Sie Gefahr, die Ihnen zustehenden Leistungen nicht auszuschöpfen, was schnell zu einer finanziellen Überforderung führen kann.

Was darf ich von der ersten kostenfreien Beratung erwarten?

Wir analysieren, ob für Sie unser Paket „Schnelle Hilfe im Pflegefall“ in Frrage kommt bzw. ob eine professionelle Beratung zu Rechtsfragen betreffend Pflege und Betreuung sinnvoll erscheint. Wir prüfen vorab, wo in Ihrem Fall Risiken und Probleme liegen und welche Schritte besonders wichtig sind, um Ihre Interessen bestmöglich zu sichern. Wir erklären Ihnen, wie wir Sie beraten werden und welche Kosten bei einer Mandatierung auf Sie zukommen. Für die erste Beratung per Telefon, per Email oder online per Video-Web-Besprechung entstehen für Sie garantiert keine Kosten. Erst wenn Sie uns danach förmlich beauftragen, entsteht die zwischen uns vereinbarte Vergütung. Unser Versprechen: Bei unserer Beratung fallen für Sie garantiert keine versteckten Kosten an!

Kann ich von der Rechtsberatung der Kanzlei profitieren, egal wo ich wohne?

Ja, wir beraten bundesweit. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Saarbrücken. Dort stehen wir auch für persönliche Besprechungen in der Kanzlei oder auf Ihren Wunsch für Besuche bei Ihnen zuhause zur Verfügung. Unsere digitale Rechtsberatung ermöglicht es zudem, unsere persönliche und vertrauensvolle Beratung bundesweit, ja sogar weltweit ohne Qualitätsverlust anzubieten. Persönliche Beratung per Telefon oder online per Video-Web-Besprechung und unsere intuitive Webakte erlauben eine sichere und einfache Kommunikation mit unseren Mandanten 24 Stunden und 7 Tage die Woche, egal wo Sie wohnen. Außerdem kooperieren wir mit Partnerkanzleien in Deutschland und weltweit, die Sie bei Bedarf auch vor Ort vertreten können.

Echte Personen, persönliche Lösungen

maßgeschneiderte Produkte nach persönlicher Beratung

ohne großen Aufwand & zu vernünftigen Kosten

„Meine“ anwaltliche Beratung zu Pflege & Unterhalt!

Risiken erkennen, teure Fehler vermeiden und rechtssicher in die Zukunft – und das zu vernünftigen Kosten!

„Fehlende Rückfragen können dazu führen, dass jemand ein Dokument mit unliebsamen Folgen erstellt – ohne das zu wissen. … Ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt oder Notar nimmt immer einen anderen Verlauf als ein Fragebogen im Internet. Die Beratung durch einen Juristen hat außerdem den Vorteil, dass dieser fragt, worauf sein Mandant selbst nicht kommt, und Fehlvorstellungen gerade rückt.“

Finanztest 9/2018

„Eine persönliche Beratung durch einen … Anwalt ist ohnehin durch kein Onlineangebot zu erreichen.“

Handelsblatt, 26.02.2019

Beratungsangebot: Pflege & Unterhalt

 

Fast 4 Millionen Menschen sind heute in Deutschland bereits pflegebedürftig. Es stellen sich dabei zahlreiche Rechtsfragen im Alltag, die man als Laie nur schwer beantworten kann. Die Kosten für die Pflege sind hoch und können womöglich durch das Ersparte, die Rente und das Pflegegeld nicht gedeckt werden. Dies stellt Senioren und deren Angehörige häufig vor große finanzielle Herausforderungen. Was viele nicht wissen: Sind die Eltern bedürftig, können die Kinder unterhaltspflichtig sein. Das Sozialamt kann im schlimmsten Fall Regress von den Kindern fordern.

Hinzu kommt: Fragestellungen rund um die Themen soziale Hilfe, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Unterhalt, Schwerbehinderung und Heimvertragsrecht sind rechtlich kompliziert. Wer hier selbst argumentiert, schadet sich unter Umständen selbst. Das muss nicht sein! Unsere auf das Seniorenrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie und lassen Sie in dieser Situation nicht allein. Hier zahlt sich Rechtsberatung aus, sparen auch Sie bares Geld.

Pflegebedarf

Pflege im häuslichen Umfeld, 24/7 Pflege – ist das möglich und zulässig? Pflege durch ausländische Pflegekräfte, betreutes Wohnen, Heimunterbringung, Pflegezeitgesetz, ambulante und stationäre Pflegedienstleister. Welche Anträge stelle ich wann? Wie ermittle ich den Pflegegrad? Wie bekomme ich Pflegegeld? Was zahlt die Pflegeversicherung?

Pflege durch Angehörige

Darf ich mich als Angehöriger um die Anträge bei der Pflegekasse kümmern? Habe ich ein Recht auf eine Auszeit im Job, um die Pflege für Angehörige zu organisieren? Steht mir ein Recht auf Teilzeit zu, um Angehörige zu pflegen? Habe ich ein Rückkehrrecht und Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Soziale Hilfe im Alter

Ansprüche und Pflegeunterstützung und sozialrechtliche Leistungsansprüche: Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine finanzielle Unterstützung von der sozialen Pfelgeversicherung? Kann ich die Pflege zuhause, in Einrichtungen und durch Pflegedienstleister kombinieren und bekomme hier finanzielle Unterstützung von Krankenkasse, Privatversicherung und Sozialhilfeträger?

Elternunterhalt

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Darf das Sozialamt bei gut verdienenden Kindern Regress nehmen, wenn Eltern Sozialhilfe erhalten? Wir klären die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und den Unterhaltsumfang, wir prüfen Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Welche Vorteil bringt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz? Bestehen nach wie vor der Elternunterhalt und der Sozialhilferegress gegenüber den Kindern? Ab welchem Brutto-Einkommen werden Kinder in Regress genommen? Wie verhält es sich, wenn die Eltern den Kindern Schenkungen zukommen ließen?

Sozialhilferegress

Sozialhilferegress bei Schenkungen unter Lebenden und bei erbrechtlichen Ansprüchen, Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilferegresses; wann ist der Unterhaltsregress verwirkt?, wann haften Mehrere und welche Auskunftsansprüche bestehen hier?

Heimverträge & Heimrecht

Vertragsfragen zum Abschluss und zum Inhalt des Heimvertrages, Geschäftsfähigkeit des Heimbewohners und Fragen der Stellvertretung bei Abschluss des Heimvertrages, Miet- und Pflegekosten bei der Abwicklung, Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs, Erhöhung der Heimkosten bei Änderung der Berechnungsgrundlage, Kündigungsmöglichkeiten des Heimvertrages seitens des Bewohners, die Beendigung des Heimvertrages durch den Heimbetreiber und die Rechte des Heimbewohners nach Kündigung des Heimvertrages seitens des Betreibers, die Abrechnung nach Beendigung des Heimvertrages und die Rückzahlung der dem Heimbetreiber gezahlten Kaution

Schwerbehinderung

Grad der Behinderung, Nachteilsausgleich, steuerliche Auswirkungen

Gratis

Erstberatung

Benötigen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Senioren-Vermögens-Recht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder bitten Sie uns um einen unverbindlichen Rückruf. Unsere Anwälte und Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Beratung im Senioren-Vermögens-Recht sinnvoll ist.

Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?

  1. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten: kompetente & innovative Rechtsberatung
  2. Persönliche & vertrauensvolle Zusammenarbeit, keine wechselnden Sachbearbeiter
  3. Klare Empfehlungen unserer Rechtsanwälte: kein Juristendeutsch
  4. Vor Ort in Saarbrücken, persönliche Beratung, bundesweit tätig
  5. Digitale Rechtsberatung: moderne Kommunikation mit Webakte & Online Meeting
  6. kalkulierbare & moderate Kosten: Fairness & Transparenz für die Mandanten

Kanzleizeiten

MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung

SAMSTAG –  SONNTAG
nach individueller Vereinbarung

KONTAKT

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Science Park 2, Campus Universität des Saarlandes, 66123 Saarbrücken

Tel: + 49 (0) 681 5882587

Fax: + 49 (0) 681 83903131

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