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Pflichtteilsansprüche

durchsetzen
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Pflichtteilsrecht: Ansprüche trotz Enterbung

Das Pflichtteilsrecht ist sowohl im Erbfall wie auch bei der Nachlassplanung relevant. Im Erbfall steht die Durchsetzung und die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen in der Praxis im Mittelpunkt: „Enterbte“ beanspruchen von den Erben ihren Pflichtteil, während die Erben hierfür kein Verständnis aufbringen. Dies führt in der Praxis häufig zu Streit. Im Rahmen der Nachlassplanung wird regelmäßig überlegt, wie Pflichtteilsansprüche verhindert werden können. Die nachfolgenden Erklärungen verschaffen Ihnen das notwendige Hintergrundwissen zum Pflichtteilsrecht.

Der Pflichtteilsfall: unerwarteter Familienzuwachs

Karsten Schneider ist geschockt. Sein Vater ist vor einigen Wochen verstorben und jetzt ist plötzlich eine Frau mit einem Testament aufgetaucht. Nach einem Gespräch mit ihr und dem Anwalt seines Vaters stellt sich heraus: Sie ist eine uneheliche Tochter. Die Familie wusste bis jetzt nichts davon. Bitter für Karsten ist: Der Vater hat die uneheliche Tochter zur Alleinerbin bestimmt. Dabei hat Karsten mit seinem Anteil am Erbe seines Vaters gerechnet. Denn er hatte seinen Vater während der letzten Monate vor seinem Tod in seinem Haus aufgenommen und intensiv gepflegt.

Karsten überlegt nun, was zu tun ist. Hat er Ansprüche, obwohl er nicht im Testament seines Vaters erwähnt wird? Dass er seinen Vater gepflegt hat muss sich doch finanziell für ihn auswirken? Karsten ist sich nicht sicher, ob die Halbschwester und Erbin seines Vaters seine Ansprüche nicht zurückweisen wird. Da er sich selbst nicht mit Erbrecht auskennt, entschließt sich Karsten, professionelle Hilfe bei einem Erbrechts-Anwalt zu suchen.

Das Pflichtteilsrecht in der Erbrechtspraxis

Für Karsten Schneider ist das deutsche Pflichtteilsrecht relevant. Denn die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Abkömmlinge des Erblassers, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden, den Pflichtteil verlangen können. Dies führt häufig zu Streit innerhalb der Familie. Die von der Erbfolge Ausgeschlossenen fühlen sich übergangen; auf der anderen Seite wollen die Erben möglichst wenig Vermögen an die Pflichtteilsberechtigten auskehren. Problematisch ist auch die Informationsbeschaffung, um die Pflichtteilsansprüche geltend machen zu können. Denn nur der Erbe hat Zugriff auf das Vermögen des Erblassers.

Das Pflichtteilsrecht ist nach einem Erbfall auch dann relevant, wenn Sie selbst Erbe sind. Dann wenden sich häufig Pflichtteilsberechtigte an Sie und machen ihre Pflichtteilsansprüche geltend. Das ist für die Erben keine leichte Situation: Ist der Anspruchssteller überhaupt ein Pflichtteilsberechtigter? In welcher Höhe bestehen gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche? Welche Informationen über den Nachlass müssen an die Pflichtteilsberechtigten weitergegeben werden?

Das Pflichtteilsrecht ist aber auch bei der Nachlassplanung bedeutsam: Als Erblasser sollten Sie sich bei der Formulierung einer letztwilligen Verfügung oder eines Testaments ebenfalls über mögliche Pflichtteilsansprüche im Klaren sein, denn diese können das den Erben zugeteilte Vermögen erheblich schmälern.

Clever mit Pflichtteilsansprüchen umgehen

Wenn Pflichtteilsansprüche bereits geltend gemacht werden, ist es für Vorsorge im klassischen Sinne meist schon zu spät. Denn der Erbfall ist bereits eingetreten und der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Wichtig ist dann, über die eigene Rechtsposition und die möglichen Ansprüche angeblich Pflichtteilsberechtigter Bescheid zu wissen. Eine professionelle Rechtsberatung kann Ihnen helfen, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden und gleichzeitig das Optimum für Sie selbst herauszuholen.

Besonders wichtig ist nach unserer Erfahrung die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten im Wege einer außergerichtlichen Einigung. Denn so lassen sich langwierige und emotional belastende Gerichtsprozesse vermeiden. Außerdem sparen Sie auch Kosten und kommen wesentlich schneller zu einer rechtsverbindlichen Lösung als in einem klassischen Gerichtsverfahren.

Wenn die Verhältnisse jedoch kompliziert oder die Positionen zwischen den Parteien verhärtet sind und deshalb keine einvernehmliche Lösung möglich ist, bleibt oft nur die Klage vor Gericht. Aber auch in einem Prozess stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte – ob als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

Rechtsberatung zum Pflichtteil

Gleich ob Sie Pflichtteilberechtigter oder Erbe sind – mit unserer professionellen und maßgeschneiderten Beratung rund um das Pflichtteilsrecht sind Sie in guten Händen! Wir beraten Sie zu…

  • dem Umgang mit eventuellen Pflichtteilsansprüchen bei der Formulierung letztwilliger Verfügungen,
  • dem Bestehen eigener und fremder Pflichtteilsansprüche,
  • der Geltendmachung von Informationsansprüchen durch Pflichtteilsberechtigte gegen die Erben,
  • der Informationserteilung durch die Erben an die Pflichtteilsberechtigten,
  • der Geltendmachung eigener Pflichtteilsansprüche,
  • der Abwehr unberechtigter fremder Pflichtteilsansprüche,
  • den Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung und
  • in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gehen Sie im Pflichtteilsfall noch heute auf Nummer sicher und vertrauen Sie professioneller Beratung zum Pflichtteilsrecht. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für Sie ein und arbeiten auf eine faire und möglichst zeitnahe Lösung hin. So helfen wir als Kanzlei Ihnen, schnell wieder sorgenfrei zu leben – und das zu vernünftigen und transparenten Kosten. Lassen Sie sich von uns beraten und sehen Sie beruhigt in die Zukunft.

Pflichtteilsrecht: das muss ich wissen

Was sind Pflichtteilsansprüche?

Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung von Geld gegen die Erben zu. Diese Ansprüche kann der jeweilige Pflichtteilsberechtigte gegenüber den Erben außergerichtlich wie gerichtlich durchsetzen.

Wer sind die Pflichtteilsberechtigten?

Die Ansprüche stehen Kindern und Kindeskindern sowie Ehegatten und Lebenspartnern des Erblassers zu, wenn sie in der letztwilligen Verfügung durch den Erblasser ausdrücklich oder stillschweigend nicht berücksichtigt wurden. Eltern des Erblassers haben nur Pflichtteilsansprüche, wenn der Erblasser keine Nachkommen (mehr) hat.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten. Ausführliche Erläuterungen zum gesetzlichen Erbteil und zu dessen Höhe finden Sie in unseren Erläuterungen zur gesetzlichen Erbfolge.

Für den Ehegatten oder Lebenspartner bestehen jedoch Sonderregelungen: Je nachdem, in welchem Güterstand die Eheleute verheiratet waren, ergeben sich unterschiedliche Berechnungsmodelle und Auswahlmöglichkeiten für den überlebenden Ehegatten. So kann sich für den in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verheirateten Ehepartner sogar eine taktische Ausschlagung einer ihm zugefallenen Erbschaft lohnen!

Informationsansprüche des Pflichtteilsberechtigten

Um die Höhe von Pflichtteilsansprüchen berechnen zu können, müssen der Umfang und der Wert des Nachlasses bekannt sein. Oft hat der Pflichtteilsberechtigte aber kaum Kenntnisse über die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse des Erblassers – meist kennt diese nur der Erbe. Regelmäßig kann der Pflichtteilsberechtigte auf Grund der Tatsache, dass er kein Erbe ist, auch keine Informationen über den Nachlass, zum Beispiel über Bankkonten bei der betreffenden Bank, einholen. Dem Pflichtteilsberechtigten stehen daher verschiedene Informationsansprüche zu.

Zunächst hat der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB einen umfassenden Informationsanspruch gegen den oder die Erben. Sie müssen über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilen, indem sie die relevanten Vermögenspositionen offenlegen. Dazu gehören Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt des Todestages des Erblassers. Ebenfalls müssen sie den fiktiven Nachlass angeben, d.h. alle Vermögensgegenstände und sonstigen Berechnungsfaktoren, die bei der Berechnung des Pflichtteils Berücksichtigung finden. Weiterhin steht dem Pflichtteilsberechtigten auch ein Auskunftsanspruch über Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod zu, sowie über Vermögensverfügungen, die zu einer sonstigen Ausgleichspflicht der Erben führen.

Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, die Auskünfte in Form eines Bestandsverzeichnisses zu verlangen. Ihm bleibt hier die Wahl zwischen einem privaten Verzeichnis und einem amtlichen Verzeichnis, für das der Notar zuständig ist. Das Verzeichnis ist so zu erstellen, dass es insgesamt übersichtlich ist. Nachlassaktiva und -passiva sind zu trennen und Gegenstände sind einzeln zu verzeichnen. Eine Pflicht zur Vorlage von Belegen besteht nur, wenn diese nötig sind, damit der Pflichtteilsberechtigte den Wert der einzelnen Nachlassgegenstände feststellen kann. Dem Pflichtteilsberechtigten steht daher ein Wertermittlungsanspruch zu.

Der Pflichtteilsvergleich

Meist ist das Verhältnis zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten emotional aufgeladen. Die gegenläufigen finanziellen Interessen bezüglich des Nachlasses tragen hierzu auch bei. Ein Pflichtteilsvergleich kann in dieser Situation helfen, den Familienfrieden zu wahren oder wiederherzustellen. Außerdem ist er im Vergleich zu einem klassischen Gerichtsverfahren günstiger und schneller abgewickelt. Eine professionelle Rechtsberatung kann dazu beitragen, eine möglichst faire Lösung für alle Beteiligten zu finden und diese dann rechtssicher festzuhalten.

Ein Pflichtteilsvergleich sollte dabei schon allein aus Gründen der einfacheren Beweisbarkeit immer schriftlich abgeschlossen werden. Im Fall der Übertragung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen aus dem Nachlass ist sogar ein notarieller Vertrag nötig.

Enthalten sein sollten eine verbindliche Wertfeststellung des Nachlassbestandes inklusive eines Nachlassverzeichnisses, Regelungen zur Pflichtteilsquote und Zusicherungen, dass die Angaben im Nachlassverzeichnis vollständig und richtig sind.

Es kann zusätzlich eine Vereinbarung getroffen werden, die eine Anpassung des Pflichtteilsanspruchs regelt, falls sich später die Zusammensetzung oder der Wert des Nachlasses ändern. Empfehlenswert kann auch eine Abgeltungsklausel sein, mit der ein rechtssicherer Abschluss der Pflichtteilsverhandlungen erreicht wird.

Beratung zum Pflichtteilsrecht hilft

Unsere professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung zum Pflichtteilsrecht hilft Ihnen

  • bei der Formulierung letztwilliger Verfügungen,
  • bei der Bestimmung, welche Pflichtteilsansprüche Ihnen oder anderen nach einem Erbfall zustehen,
  • als Pflichtteilsberechtigter, Informationsansprüche geltend zu machen und die Höhe Ihrer Ansprüche zu berechnen,
  • als Erben, Informationen richtig und vollständig gegenüber Pflichtteilsberechtigten zu erteilen und ein rechtssicheres Nachlassverzeichnisses zu erstellen
  • bei einer einvernehmlichem Einigung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten in Form eines Pflichtteilsvergleichs,
  • bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und damit
  • bei einer fairen Lösung bei wirtschaftlich optimalem Ergebnis für Sie selbst.

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