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 Senioren | Vermögens | Recht für Private

Vorsorge & Betreuung
Nachlass planen & vererben
Erben & Erbstreit

Vorsorge & Betreuung

75 % aller Deutschen haben keine Vorsorge getroffen. Genau so viele sind der Meinung, dass ihre Angehörigen entscheiden dürfen, wenn sie hierzu nicht mehr in der Lage sind. Doch das stimmt nicht! Ohne Vorsorge droht die Bestellung eines "Fremdbetreuers". Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann sich Monate hinziehen. Diese Nachteile können Sie vermeiden.

Bestimmen Sie noch heute selbst, wer über ihre persönlichen Angelegenheiten, ihre finanziellen Dinge und die medizinische Versorgung entscheidet, wenn sie dies nach einem Unfall, wegen Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst können. Mit unserem "Rundum-Vorsorge-Paket" regeln wir ohne großen zeitlichen Aufwand und zu vernünftigen Kosten alles, damit Sie und Ihre Familie beruhigt und sicher leben können:

Vorsorgevollmacht

Sie bestimmen, wer in Notsituationen für Sie handeln soll und wer Ihre persönlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie hierzu nicht in der Lage sind. Sie verhindern damit eine ungewünschte Fremdbetreuung und ein langwieriges gerichtliches Betreuungsverfahren. Sie können beruhigt und sicher leben.

Vorsorgevertrag

Sie bestimmen die Grenzen und legen fest, was Ihr Bevollmächtigter entscheiden darf. Auch Ihr Bevollmächtigter ist hierfür dankbar, wenn Sie ihm konkrete Weisungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder einer Schmerzmedikation geben. Dem Missbrauch der Vollmacht schieben Sie soll effektiv einen Riegel vor. Mit einem Vorsorgevertrag ergänzen Sie die Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Betreuungsverfügung

Geben Sie dem Betreuungsgericht und einem Betreuer für den Fall der Fälle konkrete Vorgaben: Wer soll Betreuer werden, wer nicht und mit welchem Inhalt soll die Betreuung erfolgen. Sie haben die Entscheidung heute in der Hand. Mit unserem Know-how setzen wir dies für Sie nach umfassender Beratung rechtssicher um.

Patientenverfügung

Bestimmen Sie noch heute, welche medizinische Behandlung Sie im Notfall wünschen und welche nicht, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das betrifft insbesondere lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Beatmung und schmerzstillende Behandlungsmethoden.

Organspendeverfügung
(Bank-) Vollmachten

Vollmacht über den Tod hinaus, Vollmacht auf den Todesfall, Widerruf der Vollmachten, Rechtenschaftspflichten des Bevollmächtigten, Missbrauch von Vollamchten

Sorgerechtsverfügung
Sterbevorsorge & Bestattungsverfügung

Mittels der Totenfürsorgeverfügung regelt der Verstorbene die Einzelheiten seiner Bestattung, wie bspw. Feuer- oder Erdbestattung, welches Bestattungsunternehmen welche Leistungen übernehmen soll, die Auswahl des Friedhofs und des Bestattungsortes und Fragen der kirchlichen Begleitung der Bestattung. Dies sollte nicht im Testament geregelt werden. Bis dieses eröffnet ist, ist die Bestattung häufig schon erfolgt.

"Wunsch-Betreuung"

Auf Ihren persönlichen Wunsch und erst nach vertrauensvoller Beratung übernehmen wir Ihre Betreuung, wenn Sie nicht mehr selbst für sich sorgen und entscheiden können. Ihr Wille und Ihr Wohlergehen sind für uns allein maßgebend - ohne jeden Kompromiss. 

Betreuer Bestellung

Antrag auf Betreuerbestellung durch den Betroffenen, Anregung einer Betreuerstellung durch das Kind für ein Elternteil, Bedeutung der Vorsorgeverfügung und Betreuungsverfügung für die Bestellung eines Betreuers, Verhinderung einzelner Personen als Betreuer

Abwehr einer Betreuung

Wege zur Vermeidung der Betreuung, insbesondere Vorsorgevollmacht, Möglichkeiten gegen die Anordnung der Betreuung, Abwehr einer bestimmten Person als Betreuer

Missbräuchliche Vollmachtsnutzung

Widerruf einer Vorsorgevollmacht, Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde; Anregung einer Vollmachtsüberwachungs- oder Kontrollbetreuung wegen des Verdachts missbräuchlicher Vollmachtsausübung

Straftaten bei Betreuung & Vorsorgevollmacht

Immer häufiger sind Fälle, in denen Senioren ganz oder teilweise um ihr Vermögen gebracht werden. Die Erben gehen dann meist leer aus. Es gibt Wege, dies strafrechtlich zu sanktionieren und das Vermögen zurückzuholen. 

Nachlass planen & vererben

 

Weniger als ein Viertel der Deutschen hat ein Testament errichtet. Ohne finanzielle Nachlassplanung gilt die gesetzliche Erbfolge, die meistens nicht passt. Errichten juristische Laien ein Testament auf eigene Faust oder übernehmen sie ein veraltetes Standardformular aus dem Internet, regeln sie rechtlich meist nicht das, was sie eigentlich wirklich wollen. Die Konsequenz: Jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben und ein zerrütteter Familienfrieden. Das muss nicht sein! Sie können dem vorbeugen!

Unsere professionelle Nachlassplanung hilft Ihnen, sorgenfrei zu leben – ohne großen zeitlichen Aufwand und zu vernünftigen Kosten. Sie haben das gute Gefühl, sich selbst und Ihre Angehörigen optimal abgesichert und finanziell versorgt zu wissen. Dies gelingt nur mit einer vertrauensvollen Beratung von unseren Rechtsanwälten. Handeln Sie jetzt und gehen Sie beruhigt in die Zukunft:

Testament

Unser Know-how ermöglicht Ihnen eine persönliche und individuelle Nachlassregelung ganz nach Ihren Vorstellungen: Einzel-Testament, Gemeinschaftliches-Testament, Berliner-Testament, Ehegatten-Testament, Testament für Patchwork-Familien, Testament für nichteheliche Paare, Testament für Lebenspartner, Geschiedenen-Testament, Behinderten-Testament, Bedürftigen-Testament.

Erbvertrag

Welche Vorteile, welche Nachteile hat der Erbvertrag gegenüber dem Testament? Wann benötige ich einen Erbvertrag? Wann muss ich bei Testament und Erbvertrag zum Notar? Welchen Einfluss hat der eheliche Güterstand auf die Nachlassplanung? Ein Erbvertrag hat weitreichende Rechtsfolgen, wir kümmern uns mit einer persönlichen Beratung um Sie.

Erbeinsetzung, Auflage & Vermächtnis, Anordnungen für die Auseinandersetzung
Vor- und Nacherbschaft
Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen

Pflichtteilsreduzierung, Pflichtteilsentziehung, pflichtteilsunwürdigkeit, Erbverzicht, Pflichtteilsreduzierung durch familienrechtliche Gestaltungen, durch Pflichtteilsverzicht & Pflichtteilsanrechnung

Lebensversicherung & Erbrecht

Lebensversicherung als Bestandteild es Nachlasses, , Lebensversicherung & Scheidung, Lebensversicherung & Widerruf der Bezugsberechtigung, Lebensversicherung & Testamentsvollstreckung, Lebensversicherung & Nachlasspfleger, Lebensversicherung & Pflichtteilsrecht, Sterbegeldversicherung

Vermögensübertragung zu Lebzeiten & vorweggenommene Erbfolge; Rückforderungsrechte
Schenkungen auf den Todesfall: Vor- und Nachteile?
Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
Schwerpunkt: Immobilien vererben & zu Lebzeiten übertragen

Ist es sinnvoll, die Immobilie zu verschenken, um Erbschaftssteuer zu sparen? Lässt sich eine Schenkung rückgängig machen? Wie kann ich mir oder meiner Partnerin oder meinem Partner ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch einräumen? Wie kann die Immobilie der Familie erhalten bleiben? Ist der Pflichtteil bei Schenkung und beim Vererben zu beachten? Was ist bei Immobilien im Ausland wichtig? Wie schütze ich meine Immobilie vor dem Gläubigerzugriff? Wie halte ich die Immobilie im Familienbesitz? Eine Immobilie stellt häufig das Ergebnis jahrelanger Arbeit dar. Erhalten Sie diese Werte rechtssicher für Ihre Familie. 

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung? Erst unsere persönliche Nachlassberatung zeigt Ihnen die Möglichkeiten einer effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Nachlassplanung auf. Verlassen Sie sich auf den Rat unserer Experten.

Lebenspartnerschaftsrecht

Rechte der Lebenspartner, Erbrecht des Lebenspartners, Erbschaftssteuerrecht der Lebenspartnerschaft, Wohnrecht & Mietverhältnisse

Digitaler Nachlass
Landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
"Wunsch-Testamentsvollstreckung"

Auf Ihren persönlichen Wunsch übernehmen wir für Sie als Testamentsvollstrecker die Umsetzung Ihres Willens im Todesfall. Wir bringen Ihren Willen auch nach Ihrem Tod zur Geltung. Sie können sich auf uns verlassen: Unsere Auseinandersetzung des Nachlasses und die Erfüllung von Auflagen hilft, Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Wir schützen Ihren Nachlass für Personen, denen die nötige Sachkenntnis fehlt (Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, verschwenderische Nachkommen). Wir setzen Ihren Willen bei der Auswahl der bedachten Personen wie zum Beispiel bei einer Unternehmensnachfolge um. Wir schützen Ihren Nachlass vor dem Zugriff Dritter (Sozialhilfebehörden, private Gläubiger, unterhaltsberechtigte Personen).

Erben & Erbstreit

 

Tritt der Erbfall ein müssen die Angehörigen und die Erben Vieles gleichzeitig erledigen. Die Beerdigung muss organisiert werden, es sind aber auch zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. Dabei besteht ein großer zeitlicher Druck, da rechtliche Fristen unbedingt zu beachten sind. Wer hier ohne Beratung handelt, schadet sich häufig selbst. Fehler sind immer kostspielig und können nur selten wieder rückgängig gemacht werden.

In dieser schwierigen Phase sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragestellungen nach einem Erbfall und verhindern kostspielige Fehler. Das zahlt sich aus und sichert Ihnen bares Geld. Sie fühlen sich gut beraten und wissen um Ihre Rechte.

Mit unserer professionellen Beratung im Erbrecht brauchen Sie keine Angst zu haben, von Miterben unfair behandelt und finanziell übergangen zu werden!

Rechtliche Sofort-Beratung im Trauerfall

Was haben Angehörige als Erstes zu tun? Wer regelt die Bestattung und was ist dabei rechtlich zu beachten? Wer trägt die Kosten der Bestattung? Wer ist wann über den Tod zu informieren? Welche Bedeutung haben Totenschein, Sterbeurkunde und Erbschein, wie kommt man daran und was macht man damit? Laufen Fristen nach dem Tod? Welche Behördengänge stehen an? Was ist beim Sichten des Nachlasses zu beachten? Wie kann ich Vollmachten widerrufen, um den Nachlass zu sichern? Wie sind Verträge zu kündigen? Was passiert mit dem KFZ des Erblassers und darf dies von einem Erben genutzt werden? Wie beantrage ich die Hinterbliebenenrente? 

Bestimmung der Begünstigten: Erben & Vermächtnisempfänger

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Wie erben Kinder, Ehe- und Lebenspartner, nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Verwandte? Wer ist Erbe, wer "nur" Vermächtnisnehmer? Was ist unter der Anordnung im Testament eigentlich wirklich zu verstehen? Wer bekommt was und wieviel?

Annahme & Ausschlagung der Erbschaft
Minderjährige als Erben
Auslegung letztwilliger Verfügungen

Wer ist Erbe? Wer ist Vermächtnisnehmer? Liegt ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung vor? Häufig bleibt unklar, was der Erblasser mit seinem Testament gewollt hat. Die Auslegung des Testaments folgt komplizierten Vorgaben der Rechtsprechung.

Nachlassgericht & Erbscheinverfahren

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins? Wie ist es mit dem Erbschein bei Anordnung von Testamentsvollstreckung? Erbschein für Nacherben?

Sicherung des Nachlasses

Nachlassermittlung, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses durch den Erben, den Pflichtteilsberechtigten oder den Vermächtnisnehmer, Nachlasssicherung durch Gläubiger des Nachlasses, Sicherung des digitalen Nachlasses, Entfernung von Nachlassgegenständen durch Miterben, Widerruf von Vollmachten zur Nachlasssicherung, Nachlasspflege

Auskunftsansprüche & Informationsbeschaffung nach einem Erbfall

Wie komme ich an die notwendigen Informationen? Habe ich Zugang zur Wohnung des Erblassers? Bestehen Auskunftsansprüche gegen Miterben, Dritte, Banken, Betreuer und Bevollmächtigte des Erblassers? Bestehen ausgleichspflichtige Vorempfänge?

Pflichtteilsrecht

Wie ermittelt sich die Pflichtteilsquote? Wie setze ich als Pflichtteilsberechtigter meine Auskunftsansprüche durch, um den Nachlass zu ermitteln? Wie erhalte ich die Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen des Erblassers? Welche Folgen haben Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten? Wie können Pflichtteilsansprüche abgewehrt werden? Was muss ich beim Pflichtteilsvergleich zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem zur einvernehmlichen Regelung des Pflichtteils beachten?

Erbengemeinschaft

Besteht ein Recht der Erben auf Mitbenutzung der Erblassersachen, einer Immobilie, des KFZ? Besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung der Miterben? Wem steht ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für die Verwaltung des Nachlasses zu? Ist ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft möglich? Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung? Was tun, wenn keine Einigung über die Erbauseinandersetzung zwischen den Erben möglich ist?

Anfechtung des Testaments

Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten und Irrtümer bei Testamentserstellung

Erbenhaftung

Ist der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig? Wie funktionieren Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung und Dürftigkeitseinrede als Haftungsbeschränkung? Wann ist eine Erbausschlagung sinnvoll und was ist dabei zu beachten? Wie gehen die Erben mit Forderungen eines Nachlassgläubigers um? Besteht ein Anspruch auf Ausgleich und Regress, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten des Nachlasses erfüllt? Was bedeutet der Gesamtschuldnerausgleich unter Miterben?

Erbverzicht & Pflichtteilsverzicht
Erbunwürdigkeit
Erbstreitigkeiten & Prozessführung

Klagen auf Feststellung des Erbrechts und einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung des Nachlasses, Klagen auf Auskunft gegen (Mit-)Erben, Bevollmächtigte, Betreuer und Dritte, Klagen unter Miterben wegen Benutzung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Erbauseinandersetzungsklage, Teilungsversteigerung

Testamentsvollstreckung
Internationale Erbfälle

Welches Gericht ist für den Erbprozess zuständig? Welches Erbrecht findet Anwendung?  Unterschiedliches Erbrecht und Güterrecht? Immobilien im Ausland? Internationale Erbfälle sind kompliziert und selten ohne anwaltlichen Beistand zu lösen: Europäische Erbrechtsverordnung, Europäisches Nachlasszeugnis, internationale Zuständigkeit und internationales Erbrechtsverfahrensgesetz. Erbrechtsregelungen in anderen Ländern (Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Türkei, Österreich, Schweiz, Griechenland, Südafrika, Polen und anderen Staaten)? Unsere Rechtsanwälte sind Experten für internationale Erbfälle. Unsere Kooperationspartner in allen relevanten Rechtsordnungen erlauben eine Beratung aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns bei einem internationalen Erbfall.

Ihre Berater

RA Prof. Dr. Michael Anton

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. (University of Johannesburg) berät Mandanten in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit in folgenden Rechtsgebieten: deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT- & Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Senioren-Vermögens-Recht.

Rechtsanwalt Professor Anton forscht und lehrt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Koordinator für die juristische Weiterbildung. Er ist fachlicher Leiter des Master-Fernstudiums "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" und des "Zertifikats Patent- und Innovationsschutz". Aktuell konzipiert Rechtsanwalt Professor Anton ein neues Weiterbildungsangebot der Universität des Saarlandes im Seniorenrecht.

RA Prof. Dr. Dr. Michael Martinek

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek, MCJ (New York University) berät Mandanten in folgenden Rechtsgebieten: deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Bankrecht, Transportrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Senioren-Vermögens-Recht. 

Er wurde 1986 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes berufen.

Rechtsanwalt Professor Martinek ist Autor zahlreicher Fachbücher, juristischer Kommentare und rechtswissenschaftlicher Aufsätze. Er wird regelmäßig als Rechtsgutachter und Schiedsrichter in seinen Beratungsfeldern beauftragt. Als Rechtsanwalt berät Professor Martinek seine Mandanten in Saarbrücken, bundesweit und international.

RA Ass. iur. Dozent Arvid Peix

Selbstständiger Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Arvid Peix ist als selbstständiger Rechtsanwalt in Saarbrücken tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen, schwerpunktmäßig im wirtschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Bereich. Zudem berät Rechtsanwalt Peix im Senioren-Vermögens-Recht.

Seit 2021 ist Rechtsanwalt Peix neben seiner forensischen Tätigkeit Wissenschaftlicher Assistent im Bereich der Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und konzipiert ein neues Weiterbildungsangebot im Seniorenrecht. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) im Studiengang "Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen", der RPTU Kaiserslautern-Landau im Studiengang "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" sowie Dozent des Deutschen Zentrums für Medizinalcannabis (DZMC).

Gratis

Erstberatung

Benötigen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Senioren-Vermögens-Recht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder bitten Sie uns um einen unverbindlichen Rückruf. Unsere Anwälte und Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Beratung im Senioren-Vermögens-Recht sinnvoll ist.

Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?

  1. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten: kompetente & innovative Rechtsberatung
  2. Persönliche & vertrauensvolle Zusammenarbeit, keine wechselnden Sachbearbeiter
  3. Klare Empfehlungen unserer Rechtsanwälte: kein Juristendeutsch
  4. Vor Ort in Saarbrücken, persönliche Beratung, bundesweit tätig
  5. Digitale Rechtsberatung: moderne Kommunikation mit Webakte & Online Meeting
  6. kalkulierbare & moderate Kosten: Fairness & Transparenz für die Mandanten

Kanzleizeiten

MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung

SAMSTAG –  SONNTAG
nach individueller Vereinbarung

KONTAKT

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Science Park 2, Campus Universität des Saarlandes, 66123 Saarbrücken

Tel: + 49 (0) 681 5882587

Fax: + 49 (0) 681 83903131

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