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Ruhestand

& Rente

* Renten-Probleme lösen

* keinen Euro verschenken

* sicher & sorgenfrei in den Ruhestand

Renten-Probleme lösen & den Ruhestand genießen!

Über 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Rente. Jährlich kommt weit mehr als eine halbe Million dazu, etwa 45 % entscheiden sich für den Vorruhestand. Die Versorgungskassen können diese Masse an Anträgen nur schematisiert abarbeiten. Kein Wunder, dass es häufig zu Fehlern kommt. Es werden nicht alle Zeiten in die Berechnung einbezogen, rückwirkende Gesetzesänderungen bleiben unberücksichtigt, es schleichen sich Fehler ein. Die Folge: Ihr Rentenbescheid ist fehlerhaft und Ihnen entgeht über die Jahre viel Geld!

Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie während Ihres Arbeitslebens Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung, aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge anhäufen. Überall dort wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Damit Ihnen daraus kein Nachteil entsteht, prüfen wir Ihre Rentenansprüche. Zu den Flüchtigkeitsfehlern menschlichen Handelns gesellen sich zahlreiche Konstellationen, in denen zu Unrecht Rentenansprüche gekürzt oder sogar vollständig verweigert werden. Lassen Sie sich das mit unserer Unterstützung nicht gefallen!

I. Der Rentenfall!

Bernhard Weber ist Anfang 60. Er ist Inhaber eines kleinen Betriebes für Baustoffrecycling mit 5 Mitarbeitern und steht mitten im Leben als er plötzlich und unerwartet einen Herzinfarkt erleidet. Der stetige Stress, den sein Berufsalltag mit sich bringt, hat seinen Tribut gefordert. Die Frühwarnzeichen hat er ignoriert.  

Von jetzt auf gleich ist Bernhard ein Pflegefall. Seine Frau Sandra ist verzweifelt. Noch befindet sich Bernhard im Krankenhaus, aber nach seiner Entlassung ist er auf ständige Pflege angewiesen. Sandra, die bisher halbtags im Büro der Firma mitgearbeitet hat, vertritt Bernhard und versucht den Betrieb aufrecht zu erhalten so gut es geht.

Wie sie es schaffen soll, den Betrieb von nun an allein zu führen und gleichzeitig für Bernhard zu sorgen, weiß sie nicht. Sie wird eine Pflegekraft einstellen müssen, die Bernhard tagsüber betreut. „Aber wovon sollen wir das denn bezahlen?“ fragt Sandra. Sie weiß nicht wie es weiter gehen soll.

Auf der Suche nach Antworten im Internet findet Sandra eine Fülle an Informationen, in der sie sich nicht zurechtfindet. Sie liest etwas über einen „Pflegegrad“, den man beantragen muss, über „Pflegehilfsmittel“ und „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Was muss man tun, um Unterstützung zu erhalten? Und wo fängt man an? Welche Leistungen gibt es? Sandra ist überfordert. Sie schämt sich für ihre Unwissenheit und scheut sich, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies nicht zuletzt, da sie hohe Kosten fürchtet.

II. Die Zukunft ist nicht mehr sicher, die Rente & das Vermögen sind in Gefahr

Herr Kurz plante mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Mit der Übernahme seines Arbeitgebers durch die Investorengruppe und die damit einhergehende Abwicklung verliert er zwei Jahre vor der Rente seinen Arbeitsplatz. Und mit 63 nochmal eine neue Stelle finden, wie soll das funktionieren? Nach Abzug der Steuern, die Herr Kurz auf die Abfindungszahlung entrichten müsste, bliebe ihm gerade noch genug Geld, um etwa zehn Jahre lang so zu leben wie bisher, Inflation und steigende Lebenshaltungskosten noch nicht mit einberechnet. Sind die Lebenspläne ausgeträumt?

Die Not des Herrn Kurz ist groß:

  1. Wie finanziert er die Zeit bis zum Renteneintritt in zwei Jahren?
  2. Wie kann er verhindern, dass seine Betriebsrentenanwartschaft wertlos wird?
  3. Was gilt es jetzt unter ökonomischen Gesichtspunkten zu tun?
  4. Ist der vorzeitige Ruhestand für ihn die richtige Lösung?
  5. Soll er dem Angebot auf Abfindung zur Ablösung all seiner Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge zustimmen?

Herr Kurz ist mit alldem, ohne jede Vorwarnung, überfordert. Das ist verständlich, denn mit einer solchen Situation wird man im Leben zuvor nicht konfrontiert. Doch was ist jetzt zu tun?

Wird das erste Abfindungsangebot aus Angst vor einem vollständigen Wertverlust seiner Betriebsrentenansprüche angenommen, ist es gut möglich, dass mehrere zehntausend Euro verschenkt werden, die er sich über viele Jahre durch seine Arbeit verdient hat. Herr Kurz hätte sich wohl arbeitslos gemeldet und wäre dazu gezwungen gewesen, zunächst seine Rücklagen für die Rente aufzubrauchen, vielleicht hätte er müssen sogar sein Eigenheim veräußern.

III. So weit muss es nicht kommen: Mit unserer „Volle-Rente-Beratung“

Diese Nachteile sind unnötig. Herr Kurz muss sein Eigenheim nicht verkaufen, seine Träume für den Ruhestand sind zu verwirklichen.

In den meisten Fällen ist das Angebot nachzuverhandeln. Mit unserer auf Seniorenrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei wehren Sie unrechtmäßige Angriffe auf Ihre Rente ab und können gewiss sein, Ihre volle Rente zu erhalten und keinen Euro zu verschenken.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in einem ersten Gespräch kostenlos und unverbindlich, ob in Ihrem Fall eine rentenrechtliche Beratung sinnvoll und erforderlich ist.

1. Der 5-Punkte Plan zur vollen Rente in der GKV

Ein rechtssicheres „Volle-Rente-in der GKV-Paket “ besteht aus 5 aufeinander abgestimmten Bausteinen:  

  • Berechnung Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Rentenanwartschaften sofort und zuverlässig – wir denken in jede Richtung (inkl. Kontenklärung bei Fehlzeiten im Versicherungsverlauf, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente u.v.m.).
  • Wir prüfen Ihren Rentenfahrplan – Berechnung nach Datenlage und Prüfung weiterer Leistungsansprüche.
  • Antragstellung : Durch unseren Erstantrag sowie Änderungs- und Anpassungsanträge lassen Sie keine Rentenerhöhung aus.
  • Rentenbescheid korrekt? Wir prüfen bis auf die letzte Kommastelle, damit Sie Ihre „volle Rente“ erhalten.
  • Geltendmachung von Rentenansprüchen, sogar rückwirkend und notfalls auch vor Gericht!

2. Für alle Vorsorger: Volle-Rente aus Eigenvorsorge

  • Berechnung Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Rentenanwartschaften aus betrieblicher und privater Altersvorsorge – sofort und zuverlässig.
  • Wir prüfen Ihren Rentenfahrplan – Berechnung nach Datenlage und Prüfung weiterer Leistungsansprüche.
  • Antragstellung, Prüfung, Nachforderung.
  • Einmal zahlen, eine Rente lang sicher. Wir behalten die Sicherheit Ihrer privaten Altersvorsorge im Blick. Sie bleiben flexibel, mit uns an Ihrer Seite.
  • Geltendmachung von übergangenen Rentenansprüchen, sogar rückwirkend und notfalls auch vor Gericht!

3. Volle-Rente in der PKV

  • Berechnung Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Rentenanwartschaften sofort und zuverlässig.
  • Wir prüfen Ihren Rentenfahrplan – Berechnung nach Datenlage und Prüfung weiterer Leistungsansprüche.
  • Antragstellung, Prüfung, Nachforderung. Lehnen Sie sich einfach zurück, wir erledigen das!
  • Eine Rente lang sicher. Wir behalten die Sicherheit Ihrer privaten Altersvorsorge im Blick. Sie bleiben flexibel, mit uns an Ihrer Seite.
  • Geltendmachung von übergangenen Rentenansprüchen, sogar rückwirkend und notfalls auch vor Gericht!

4. Volle-Rente in der PKV

  • Berechnung Ihrer aktuellen und/oder zukünftigen Rentenanwartschaften sofort und zuverlässig.
  • Wir prüfen Ihren Rentenfahrplan – Berechnung nach Datenlage und Prüfung weiterer Leistungsansprüche.
  • Antragstellung, Prüfung, Nachforderung. Lehnen Sie sich einfach zurück, wir erledigen das gesamte Drumherum!
  • Eine Rente lang sicher. Wir behalten die Sicherheit Ihrer privaten Altersvorsorge im Blick. Sie bleiben flexibel, mit uns an Ihrer Seite.
  • Geltendmachung von übergangenen Rentenansprüchen, sogar rückwirkend und notfalls auch vor Gericht!

5. Unfall oder Krankheit? Volle Erwerbsminderungs-Rente

  • Prüfung Ihrer Daten auf Erfüllung der Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente.
  • Umfassende Begutachtung Ihrer Krankengeschichte durch einen unabhängigen Experten zusätzlich möglich.
  • Anspruchsprüfung auf zusätzliche medizinische Maßnahmen (Reha-Antrag als regelmäßige Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente).
  • Analyse Ihres Rentenfahrplans mit klarem Ergebnis, welche Rente für Sie den größten Gewinn bedeutet.

IV. Den sichersten Weg in die Rente mit uns an Ihrer Seite

Beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist Ihre Rente unser Anliegen. Vermeiden Sie jedes Risiko, verzichten Sie auf keinen Cent und sparen Sie sich den Ärger. Alle Fragen rund um Ihren Rentenanspruch beantwortet Ihnen unser Team aus Rechts- und Rentenexperten: Schnell, rechtssicher und verlässlich.

Verschaffen Sie sich dem Zugang zu Ihrem vollen Rentenanspruch. Egal welchen Weg Sie in die Rente nehmen: Ob Regalaltersrente, Vorruhestand (sog. „Frührente“), Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Ihnen steht ein Anspruch zu und den bestimmt das Gesetz. Vertrauen Sie unserer Expertise und lassen alle Sorgen über ihre Rente hinter sich.

1. Mit der Regelrente in den Ruhestand

Der Zugang in die sogenannte Regelrente öffnet sich grundsätzlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die liegt jedoch nicht immer bei 67 Jahren, wie es weitläufig angenommen wird. Zwar wird die Regelaltersgrenze für den Bezug einer Altersrente bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, jedoch liegt hierin nur eine weitere Zwischenstufe eines steten Wandels in der Entwicklung des Rentenzugangs. Im Jahr 2018 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Frauen und Männern 63 oder 65 Jahre. Gerade einmal zwei Prozent der erstmaligen Rentenbezieher im Jahr 2018 waren 66 Jahre oder älter.

Der Eintritt in die Regelrente oder in die „abschlagsfreie Altersrente“ ist von weiteren Faktoren abhängig. In der Zukunft ist insbesondere die Altersrente für besonders langjährig Versicherte von Bedeutung, die eine abschlagsfreie Vorverrentung für die besonders lange erwerbstätigen Personen ermöglicht.

2. Ich bin dann mal weg … Im Vorruhestand!

Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Wir prüfen, ob für Sie eine abschlagsfreie Frührente infrage kommt.

Tipp: Übrigens, Sie können auch in der Rente noch erwerbswirtschaftlich tätig bleiben! Das zusätzliche Einkommen schmälert gegebenenfalls Ihren Rentenanspruch. Wir zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf, die sich aus ökonomischen Gesichtspunkten als sinnvoll erweisen können. Aber Vorsicht: Die Einkommensanrechnung bezieht sich neben Ihrer Rente auch auf die Hinterbliebenenrente!

3. Ich mach weiter! Der Ruhestand kann warten – Flexirente!

Sie lieben Ihren Job und wollen jetzt nicht aufhören? Mit der sog. Flexi-Rente können Sie Ihrer Arbeit auch in der Rente weiterhin nachgehen und monatlich steuerfreies Einkommen zur Rente hinzuverdienen. Verdienen Sie zu viel, fallen Sie in die sog. Teilrente. Ihre Rente wird dann je nach Einkommen zwischen einem Drittel bis zur vollen Rente gekürzt. Wer zu viel verdient erhält in der Teilrente keinen Cent – im Gegenteil, wohlmöglich werden vom „Nebenverdienst“ sogar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgegriffen. Die für Sie ökonomisch sinnvollste Variante einer entgeltlichen Beschäftigung nach dem Erreichen des Rentenalters ist zu püfen. Im besten Fall leben Sie in der Rente mit einem größeren Nettoverdienst als vor der Rente.

4. Krankheit oder Unfall und die Folgen. Die Erwerbsminderungsrente

Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung: In diesen Lebenssituationen plagen Sie bereits genug Sorgen. Wir stehen Ihnen gerade in diesen schweren Zeiten zur Seite und übernehmen die gesamte Behördenkommunikation rund um Ihre Rente für Sie.

Tipp: Auch wenn Sie die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen, ist damit nicht die Entscheidung über Ihren Weg in den Ruhestand gefallen. Welcher Weg in die Rente für Sie am sinnvollsten ist, bedarf einer ausführlichen Prüfung, die wir gerne mit Ihnen zusammen angehen.

Neben der Erwerbsminderungsrente existiert auch eine spezielle Verletztenrente (sog. „Unfallrente“). Anspruchsberechtigt sind gesetzlich Unfallversicherte, die infolge eines Versicherungsfalls mindestens 26 Wochen um nicht weniger als 20% in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Inwieweit Sie aufgrund eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls oder aufgrund einer Berufskrankheit in der Erwerbsfähigkeit beschränkt sind, ergibt sich nur aus einer individuellen Prüfung. Nach Prüfung Ihrer Krankengeschichte und aufgrund ihrer Berufserfahrung ist festzulegen, ob eine Verletztenrente für Sie infrage kommt. Bei der medizinisch-rechtlichen Begutachtung können wir auch auf die auf Erfahrungswerten der gesetzlichen Unfallkassen basierenden „Glieder-Taxe“ zurückgreifen, um ein erstes verlässliches Ergebnis zu erhalten.

5. Hinterbliebenenrente oder „Witwenrente“

Der Verlust des eigenen Partners löst eine der wohl schmerzlichsten Phasen des Lebens aus. Oftmals belasten finanzielle Sorgen die Hinterbliebenen zusätzlich. In dieser Notlage kümmern wir uns um Ihre Hinterbliebenenrente (sog. Witwen- oder Witwerrente). Die Hinterbliebenenrente wird je nach den konkreten Umständen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen. In anderen Fällen können sich Ansprüche aus privaten Unfall- und / oder Lebensversicherungen ergeben. Mit einer schnellen und rechtssicheren Antragsstellung durch uns fällt Ihnen die Bürokratielast von den Schultern. Wir stehen in dieser Zeit besonders eng an Ihrer Seite und bleiben ständig mit Ihnen in Kontakt und kümmern uns um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen. Kontaktieren Sie uns sofort, kostenfrei und unverbindlich für eine schnelle Erstberatung ohne versteckte Kosten.

6. Erziehungsrente, Mütter-Rente und Altersrente für Frauen

Frauen sind in Deutschland nicht nur im Erwerbsleben schlechter gestellt als Männer. Trotz gleicher Ausbildung und Qualifikation verdienen Frauen im Schnitt etwa 20% weniger als Männer im gleichen Beruf. Diese Lohnungleichheit wirkt sich auch auf die Rente aus. Daneben erreichen die meisten Frauen aufgrund der Kindererziehung weniger rentenversicherungspflichtige Einzahlungsmonate als Männer, die viel seltener die Kindererziehung dem Beruf vorziehen. Die Folge für Frauen: Frauen erhalten im Schnitt eine über 30% geringere Rente als Männer. Auf die Lohnungleichheit („Gender Pay Gap“) folgt damit die Rentenungleichheit. Der Gesetzgeber versucht dem entgegenzusteuern und hat dafür bspw. die Erziehungsrente und die Mütterrente geschaffen, die zum einen zeitlich der Altersrente vorgreifen (Erziehungsrente) bzw. den Wert der Rentenanwartschaft erhöhen (Mütterrente I und II).

Mit der Mütterrente, die im Juli 2014 eingeführt wurde, sollen Kindererziehungszeiten auch in der Rente honoriert werden. Zusätzlich sollen im Rahmen der sog. Mütterrente II Versicherte, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ab dem Jahr 2019 zusätzlich durch die Anrechnung von Entgeltpunkten bzw. Anrechnung von Erziehungszeiten auf das Rentenkonto profitieren.

Die Erziehungsrente existiert bereits seit 1977 und erreicht diejenigen, die einen Ehe- oder Lebenspartner überlebt haben und selbst das Rentenalter nach der individuellen Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Zusätzlich muss ein eigenes Kind oder ein Kind der verstorbenen Person erzogen werden. Ansprüchen aus der Erziehungsrente können zu einer etwaigen Hinterbliebenenrente hinzutreten!

Unsere Berater prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

V. Sicher & versorgt im Ruhestand –Unsere „Volle-Rente-Beratung“

Unsere „Volle-Rente-Beratung“ ermöglichen Ihnen einen sicheren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Sie lassen bürokratischen Ärger hinter sich und haben Gewissheit, keinen Cent zu verschenken. Unsere Hilfe garantiert Ihnen die vollumfängliche Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche. Das schafft einen stressfreien Übergang in den Altersruhestand.

VI. Unsere „Volle-Rente-Beratung“ ist für Menschen, …

  • die heute schon Pläne für die Zukunft schmieden und wissen wollen, wie viel Geld in der Rente zur Verfügung steht
  • die ihre verdienten Rentenansprüche im vollen Umfang geltend machen und Finanzen nicht dem Zufall überlassen wollen
  • die sich aktiv dafür entscheiden, Stress und Ungewissheit gegen ein sorgenfreies Leben nach der Arbeit zu tauschen
  • die bei ihrer Vermögensplanung auch an die engsten Familienmitglieder denken, denen mit dem Lebenswerk auch Vermögen überlassen wird
  • die sich die Auseinandersetzung mit gesetzlichen und privaten Rententrägern sparen und die Zeit sinnvoll nutzen wollen

Rechtsprobleme bei Ruhestand & Rente sind schwer selbst zu lösen.

Wir stehe an Ihrer Seite!

Ihre Experten 

Michael Anton

Rechtsanwalt Professor Dr. LL.M.

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. (University of Johannesburg) ist Gründer, Partner und Geschäftsführer der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in Saarbrücken (Saarland) berät Mandanten in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit. Die Kanzlei hat sich auf alle Fragen des deutschen und internationalen Wirtschafts-, Vermögens- und Seniorenrechts spezialisiert.

Rechtsanwalt Professor Anton forscht und lehrt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Er ist dort als Koordinator für die juristischen Weiterbildungsangebote der Universität des Saarlandes verantwortlich. Er ist fachlicher Leiter des Master-Fernstudiums „Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis“ und des „Zertifikats Patent- und Innovationsschutz“.

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Professor als Rechtsgutachter in allen Fragen des deutschen und internationalen Erbrechts, Vermögensrechts und Wirtschaftsrecht tätig. Er ist Autor von Fachbüchern, juristischen Kommentaren und rechtswissenschaftlichen Aufsätzen.

Sprachen: Deutsch, Englisch (Assistenz: Französisch, Spanisch)

Vorsorge & Betreuung, Nachlass-Planung, Unternehmensnachfolge, Erben & Erbstreitverfahren, Pflege & Unterhalt, Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht

Michael Martinek

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. MCJ

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Michael Martinek, MCJ (New York University) ist Partner und Geschäftsführer der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht.

Rechtsanwalt Professor Martinek wurde 1986 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes berufen. Er war dort Co-Direktor des Instituts für Europäisches Recht. Die Zhongnan University of Economics and Law in Wuhan, China, hat ihm im Jahre 2002, die Université Lille 2 Droit er Santé, Frankreich, im Jahre 2007 und die Universität Craiova, Rumänien, im Jahre 2009 die Ehrendoktorwürde verliehen, und die Universität Warschau hat ihm im Jahre 2014 den Ehrentitel „Dr.iur.h.c.“ zuerkannt. Die University of Johannesburg hat ihn 2015 zum Distinguished Visiting Professor und die Zhongnan University of Economics and Law in Wuhan, China, zum Honorary Professor of Law ernannt.

Professor Michael Martinek berät in der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht mit Standort in Saarbrücken (Saarland) Mandanten in allen Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts und Seniorenrechts, in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit. Er ist Autor hunderter Fachbücher, juristischer Kommentare und rechtswissenschaftlicher Aufsätze. Professor Michael Martinek wird regelmäßig als Gutachter und Schiedsrichter in allen Fragen des Wirtschafts- und Vermögensrechts beauftragt.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch (Assistenz: Französisch, Spanisch)

Vorsorge & Betreuung, Nachlass-Planung, Unternehmensnachfolge, Erben & Erbstreitverfahren, Pflege & Unterhalt, Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht

Beratung im Seniorenrecht war nie einfacher

  • keine langen Wartezeiten, sofort Erstberatung von einem Rechtsanwalt
  • keine Angst vorm Erstkontakt mit uns, wir sind in der Kanzlei, in Ihrem Unternehmen oder online für Sie da
  • kein Juristendeutsch, klare und verständliche Empfehlungen, praxisnahe Lösungen
  • Mandanten sind bei uns keine anonymen Aktenzeichen, wir setzen auf Vertrauen und Partnerschaft
  • keine wechselnden Sachbearbeiter, unsere Rechtsanwälte besprechen alles mit Ihnen persönlich
  • keine versteckten Kosten

kostenlose Erstberatung

Probleme bei Ruhestand & Rente werden gelöst

Fragen & Antworten

Lohnt sich die „Volle-Rente-Beratung“ für mich?

Ja! Mit der Hilfe unserer Berater verschenken Sie keinen Cent, sparen sich Bürokratie und Ärger, aber beanspruchen das, was Ihnen zusteht. Verlieren Sie nicht jeden Monat Geld. Genießen Sie den Ruhestand sorgenfrei und mit Ihrem vollen Rentenanspruch. 

Ist die „Volle-Rente-Beratung“ der Kanzlei nicht zu teuer für mich?

Nein! Die Dauer des Rentenbezugs beträgt in Deutschland durchschnittlich 20 Jahre. Über die 240 Auszahlungsmonate können sich beachtliche Summen bilden, die bei einer fehlerhaften Berechnung Ihrer Rente deutlich geringer ausfallen können. Seriöse und professionelle anwaltliche Beratung ist nicht billig oder gar umsonst. Fällt der Rentenbescheid Ihrer Meinung nach zu gering aus, haben sich Fehler eingeschlichen und der Rententräger verweigert Ihnen eine Neuberechnung, sollten Sie sich dringend beraten lassen, um kein Geld zu verschenken. Auch für den Fall, dass sie heute noch erwerbstätig sind, zahlt sich die Beratung für Sie aus. Sie wissen, welche Ansprüche sie später haben, also mit welchem Geld Sie in der Rente auskommen müssen – Sie benötigen einen rechtssicheren Rentenfahrplan! Mit unserer Hilfe gelingt der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand rechtssicher und nach Plan.  

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Unsere Erstberatung am Telefon, online per Video-Web-Besprechung oder per Email erfolgt stets kostenlos. Eine kostenpflichtige Beratung unserer Anwälte erfolgt erst, wenn wir Sie umfassend über die hierfür anfallenden Kosten aufgeklärt und wir uns über das für Sie passende Vergütungsmodell verständigt haben. Es fallen keine versteckten Kosten an. Üblicherweise erfolgt die Mandatierung unserer Rechtsanwälte auf Basis einer Vergütungsvereinbarung, nach der Zeit und Kosten minutengenau abgerechnet werden. Alternativ kann die Vergütung auf Basis einer Pauschalabsprache oder des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen.

Warum genügt es nicht, sich im Internet zu informieren und dann alles selbst zu regeln?

Ratschläge aus dem Internet sind selten fehlerfrei und umfassend, aber oft veraltet und für Ihre persönliche Situation nicht speziell genug. Wenn Sie als juristischer Laie selbst versuchen, die Rechtsfragen bei Pflege und Betreuung selbst zu regeln, können Sie nicht rechtssicher abschätzen, ob Ihnen nicht kostspielige Fehler Unterlaufen. Dies kann zu jahrelangen und teuren Rechtsstreitigkeiten führen, die emotional sehr belastend sind. Das muss nicht sein! Hinzu kommt, dass die die Grundlagen des deutschen Pflegesystems sowie die verschiedenen Arten der Pflegeleistungen in weiten Teilen gesetzlich geregelt sind. Für Laien ist das Pflegerecht, das in den letzten Jahren zum Teil tiefgreifende Änderungen erfahren hat, nur schwer zu durchblicken. Unser Beraterteam verschafft Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und erläutert Ihnen diese verständlich. Wenn Sie sich ohne ausreichende Kenntnisse mit Ihrer Pflegekasse auseinandersetzen, laufen Sie Gefahr, die Ihnen zustehenden Leistungen nicht auszuschöpfen, was schnell zu einer finanziellen Überforderung führen kann.

Mein Finanzberater kümmert sich um meine Finanzen. Reicht das nicht?

Wir sind Rechtsanwälte, wir verkaufen keine Finanzprodukte. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre bestehenden Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger in voller Höhe durchzusetzen. Diese Rechtsberatung ist höchstpersönliche Aufgabe der Rechtsanwälte und nur dies bringt Ihnen Rechtssicherheit. Beachten Sie auch, dass Finanzberater oft selbst in vertraglicher Beziehung zu Ihrem Rententräger stehen. Nicht selten kommen private Rentenverträge über den eigenen Berater zustande, der wiederum für jeden Vertragsabschluss mit einer Provision durch den Versorgungsträger belohnt wird. Unsere Rechtsanwälte verpflichten sich ausschließlich Ihrer Interessen und stehen in keinem Interessenkonflikt! Zudem ist der Renteneintritt gesetzlich geregelt. Damit Sie bei jedem Schritt in den Ruhestand zuverlässig abgesichert sind, stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.

Was darf ich von der ersten kostenfreien Beratung erwarten?

Wir analysieren, ob für Sie unsere „Volle-Rente-Beratung“ in Frage kommt bzw. ob eine professionelle Beratung zu Rechtsfragen betreffend Ruhestand und Rente sinnvoll erscheint. Wir prüfen vorab, wo in Ihrem Fall Risiken und Probleme liegen und welche Schritte besonders wichtig sind, um Ihre Interessen bestmöglich zu sichern. Wir erklären Ihnen, wie wir Sie beraten werden und welche Kosten bei einer Mandatierung auf Sie zukommen. Für die erste Beratung per Telefon, per Email oder online per Video-Web-Besprechung entstehen für Sie garantiert keine Kosten. Erst wenn Sie uns danach förmlich beauftragen, entsteht die zwischen uns vereinbarte Vergütung. Unser Versprechen: Bei unserer Beratung fallen für Sie garantiert keine versteckten Kosten an!

Kann ich von der Rechtsberatung der Kanzlei profitieren, egal wo ich wohne?

Ja, wir beraten bundesweit. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Saarbrücken. Dort stehen wir auch für persönliche Besprechungen in der Kanzlei oder auf Ihren Wunsch für Besuche bei Ihnen zuhause zur Verfügung. Unsere digitale Rechtsberatung ermöglicht es zudem, unsere persönliche und vertrauensvolle Beratung bundesweit, ja sogar weltweit ohne Qualitätsverlust anzubieten. Persönliche Beratung per Telefon oder online per Video-Web-Besprechung und unsere intuitive Webakte erlauben eine sichere und einfache Kommunikation mit unseren Mandanten 24 Stunden und 7 Tage die Woche, egal wo Sie wohnen. Außerdem kooperieren wir mit Partnerkanzleien in Deutschland und weltweit, die Sie bei Bedarf auch vor Ort vertreten können.

Echte Personen, persönliche Lösungen

maßgeschneiderte Produkte nach persönlicher Beratung

ohne großen Aufwand & zu vernünftigen Kosten

Nur mit anwaltlicher Beratung Renten-Probleme lösen!

Persönliche Belastungen reduzieren, teure Fehler vermeiden & rechtssicher in die Zukunft – und das zu vernünftigen Kosten!

„Fehlende Rückfragen können dazu führen, dass jemand ein Dokument mit unliebsamen Folgen erstellt – ohne das zu wissen. … Ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt oder Notar nimmt immer einen anderen Verlauf als ein Fragebogen im Internet. Die Beratung durch einen Juristen hat außerdem den Vorteil, dass dieser fragt, worauf sein Mandant selbst nicht kommt, und Fehlvorstellungen gerade rückt.“

Finanztest 9/2018

„Eine persönliche Beratung durch einen … Anwalt ist ohnehin durch kein Onlineangebot zu erreichen.“

Handelsblatt, 26.02.2019

Beratungsangebot: Rente & Ruhestand

 

Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand bietet Rechtsfragen, die man als Laie nur selten beantworten kann. Hierfür sind Ihre auf Seniorenrecht spezialisierten Rechtsanwälte da!

Wollen Sie in Rente gehen, dann prüfen wir Ihre Möglichkeiten des Rentenbezugs, insbesondere die Regelaltersrente und eine vorgezogene Altersrente. Steht Ihnen eine Rentenerhöhung zu, machen wir diese für Sie geltend. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre Rente wegen Inflationsverlust angepasst wird. Sind Sie dauerhaft erkrankt und möchten deshalb Rente, prüfen wir Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Will Ihr Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtung oder eine Witwenrente durch eine Einmalzahlung abfinden? Wir prüfen, ob die Abfindung Ihrer lebenslangen Betriebsrente zulässig ist und wirtschaftlich Sinn macht.

Rente planen, beantragen & berechnen

Antragstellung, Prüfung und Kommunikation. Die Bürokratie übernehmen wir für Sie. Damit Sie sicher planen können, berechnen wir ihre Rente.

Regelaltersrente

Wann darf ich in Rente, ohne dass ich Abzüge hinnehmen muss? Wir klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie schon vor dem Erreichen des Regelalters haben.

Prüfung: Rentenbescheid

Stimmt das, was da auf meinem Rentenbescheid steht? Häufig enthalten Rentenbescheide Fehler. Das kann sie Geld kosten – jeden Monat! Daher prüfen wir Ihren Rentenbescheid bis auf die letzte Kommastelle.

Vorgezogene Altersrenten

Sie wollen vorzeitig in den Ruhestand? Wir schaffen Klarheit, ab wann Sie in den Vorruhestand eintreten können und welche Abzüge Sie dafür hinnehmen müssen. Ihr bestmöglicher Weg in die Rente: nach Ihrer Gesundheit, Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen.

Flexi-Rente

Ruhestand kommt für Sie jetzt noch nicht infrage? Sie sind topfit und wollen weitermachen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch in der Rente erwerbswirtschaftlich tätig sein können und trotzdem bis zu 100% ihrer Rente erhalten.

Erwerbsminderungsrente

Ein Unfall oder eine Krankheit macht Ihnen zu schaffen und hindert Sie an der Arbeit? Die Erwerbsminderungsrente soll Nachteile ausgleichen und wir helfen dabei, dass Sie Ihren vollen Anspruch erhalten.

Mütter-Rente

Die Kindererziehung hat Nachteile für Ihre Rente. Die Mütterrente 1 und die Mütterrente 2 sollen Fehlzeiten ausgleichen, in denen Mütter keinem Erwerb nachgehen und daher auch keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen konnten. Wir klären Sie über alle Details auf und prüfen Ihren Anspruch!

Hinterbliebenenrente

Der Tod eines nahen Angehörigen kann in Ihrer Rente eine Lücke schaffen. Wir kümmern uns um Ihre Hinterbliebenenrente.

Rentenerhöhung

Die Rentenerhöhung kommt automatisch – wirklich? Was ist mit der Anpassung der Rente an den Inflationsverlust? Wir kümmern uns darum, dass Sie immer Ihren vollen Rentenanspruch erhalten.

Krankenversicherung und Rentenvorbezug bei Erwerbsminderung

Hat die Erwerbsminderung Langzeitfolgen für Krankenversicherung und Rentenvorbezug? Tatsächlich fallen Zugangsfaktoren an, die im Fall der Erwerbsminderung Altersrentenbezüge kürzen können. Damit Ihnen hier kein Geld entgeht, sollten Sie die Sach- und Rechtslage dringend prüfen lassen.

Einkommenssteuer in der Rente

Arbeitnehmer zahlen Einkommenssteuer – Rentner auch? Nicht unbedingt! Steuerfreier „Nebenverdienst“ in der Rente ist möglich. Wir prüfen Schwellenwerte und speziell für Ihre Situation denkbare alternative Szenarien.

Nebenerwerb in der Rente

Trotz Rente erwerbswirtschaftlich tätig? Je nach Einkommen schmälern Sie durch Ihre Tätigkeit Ihren eigenen Rentenanspruch. Welche Schwellenwerte zu beachten sind und welche Möglichkeiten Ihnen alternativ zur Verfügung stehen, erfahren Sie von uns.

Rentenauskunft

Zeitkonten geführt? Wir beantragen für Sie die Auskunft über Ihre aufgezeichneten Rentenkonten und machen Fehlzeiten ausfindig.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Rente beantragen: Antragstellung, Prüfung und Kommunikation. Die Bürokratie übernehmen wir für Sie! Prüfung: Anspruchshöhe, Abfindungsangebot bei Betriebsübergang, Rentenanpassung, Hinterbliebenenrente, Rentenauskunft

Private Vorsorge: Rente beantragen, Unfallrente, Hinterbliebenenrente, Rentenauskunft, Wechsel PKV zu GKV

Antragstellung, Prüfung und Kommunikation. Die Bürokratie übernehmen wir für Sie. Ansprüche gegen private Unfallkassen, Ansprüche auf Hinterbliebenenrente

Gratis

Erstberatung

Benötigen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Senioren-Vermögens-Recht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder bitten Sie uns um einen unverbindlichen Rückruf. Unsere Anwälte und Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Beratung im Senioren-Vermögens-Recht sinnvoll ist.

Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?

  1. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten: kompetente & innovative Rechtsberatung
  2. Persönliche & vertrauensvolle Zusammenarbeit, keine wechselnden Sachbearbeiter
  3. Klare Empfehlungen unserer Rechtsanwälte: kein Juristendeutsch
  4. Vor Ort in Saarbrücken, persönliche Beratung, bundesweit tätig
  5. Digitale Rechtsberatung: moderne Kommunikation mit Webakte & Online Meeting
  6. kalkulierbare & moderate Kosten: Fairness & Transparenz für die Mandanten

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MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung

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