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 Vermögensnachfolge für Unternehmer

Übertragung von Unternehmen & Geschäftsanteilen
familieninterne und externe Firmennachfolge
Übertragung zu Lebzeiten und von Todes wegen
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht & Steuerrecht
Vorsorgeregelungen speziell für Unternehmer

Beratung für Unternehmer & Unternehmen

Die Übertragung und der Erwerb eines Unternehmens und von Unternehmensanteilen sowie von Handwerksbetrieben stellen schwierige rechtliche Transaktionen dar. Dies gilt für den Unternehmensverkauf, in gleichem Maße aber auch für die familieninterne Nachfolge. Es lauern zahlreiche Gefahren. Fehler bei der Unternehmensnachfolge kommen Übergeber wie Erwerber teuer zu stehen. Streit ist häufig vorprogrammiert. Es steht in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten, hier Rechtssicherheit zu schaffen und kostspielige Risiken zu vermeiden.

Mit dem Know-how unserer Rechtsanwälte im Senioren-Vermögens-Recht und als ausgewiesene Experten im Wirtschaftsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht wissen Sie, wann die Alarmglocken „rot“ läuten. Unsere Rechtsberatung sorgt vor, vermeidet Streit und spart Ihnen so bares Geld. Wir lassen Sie während der gesamten Phase der Unternehmensnachfolge nicht allein.

Eine ausführliche Erläuterung der Rechtsfragen, die sich bei Übertragung und Erwerb von Unternehmen und Geschäftsanteilen stellen, haben wir für Sie auf der Seite Unternehmensnachfolge erläutert.

Gerne übernehmen wir für Sie das Rechtliche. Konzentrieren Sie sich auf die kommerziellen Aspekte, wir halten Ihnen bei allen Rechtsfragen den Rücken frei:

Planung, Konzeption & Projektleitung

Vorbereitung und Umstrukturierung des Unternehmens für die Nachfolge, Unterstützung bei der Nachfolgesuche, Begleitung der vorvertraglichen Phase, Verhandlung mit Interessenten, Letter of Intent (LOI) & Geheimhaltung, Verkäufer-Due Diligence.

Unternehmensnachfolge von Todes wegen & zu Lebzeiten

Professionelle Rechtsberatung hilft, das Unternehmen rechtssicher und kommerziell erfolgreich zu Lebzeiten familienintern wie aber auch an externe Dritte zu übertragen. Die lebzeitige Übertragung stellt die bessere Alternative zur Übergabe von Todes wegen dar. Schon zu Lebzeiten sollten Unternehmer jedoch für den unerwarteten Fall des Todes oder der Krankheit Vorsorge treffen. Auch Regelungen für die Unternehmensnachfolge auf den Todeszeitpunkt sind notwendig. Professionelle Rechtsberatung vermeidet Streit unter den Erben und sichert den störungsfreien Betrieb des Unternehmens. Kein Unternehmer kann es sich leisten, auf eine professionelle Vorsorge- und Nachfolgeplanung zu verzichten: Unternehmertestament & Erbverträge des Unternehmers, existenzbedrohende Liquiditätsabflüsse vermeiden, Angehörige versorgen. 

Familieninterne Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Die Übergabe eines Unternehmens zu Lebzeiten innerhalb der Familie birgt viele rechtliche Schwierigkeiten, die ohne professionelle Rechtsberatung kaum zu meistern sind: Es sind die rechtlichen Voraussetzungen der Übertragung bei Einzelunternehmen, Personengesellschaft und GmbH und AG einzuhalten. Häufig ist eine Versorgung des übergebenden Unternehmers bei Übergabe zu Lebzeiten zu regeln. Wie ist der Kauf- oder Pachtvertrag auszugestalten? Welche Form ist beim Vertragsschluss zu beachten? Fehler bei fingierten Beraterverträgen sind strafrechtlich, steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich kritisch. Zudem sind die nicht berücksichtigten Familienmitglieder zu versorgen. Hier droht gleich mehrfach Streit. Diese Konflikte werden durch professionelle Rechtsberatung vermieden.

Externe Unternehmensnachfolge: Unternehmensverkauf & -kauf

Die Anforderungen beim Unternehmensverkauf sind hoch: Steigen strategische Investoren ein? Management-Buy-Out oder Management-Buy-In? Finanzinvestoren? Verkauf in der Krise? Ziel ist es, ein erfolgreiches Unternehmen effektiv durch den Erwerber fortzuführen und dem Übergeber einen fairen Wert für den Ruhestand zu schaffen. Share Deal oder Asset Deal? Verkäufer und Käufer-Due Diligence, Konkurrenzschutz, Haftung reduzieren, Garantien vereinbaren, Kaufpreis sichern, Datenschutz wahren. Rechtssicherheit durch professioneller Beratung.

Informationsbeschaffung & Due Diligence aus Käufersicht: Risikobewertung

Erb-, Handels- & Gesellschaftsrecht in der Unternehmensnachfolge

Nachfolgeverhandlung, Kaufpreis & Abfindungsanspruch

Rechtsfragen bei der Bewertung des Unternehmens und der Anteile, Methoden der Unternehmensbewertung, Wertklauseln & Abfindungsbeschränkung

Vertragsgestaltung bei Asset Deal & Share Deal

Nachfolgeverhandlung, Kaufpreis & Abfindungsanspruch, Haftungsbegrenzung des Verkäufers, Risikominimierung für den Käufer

Wettbewerbsverbote & Konkurrenzschutz

Wie lange darf im konkreten Fall für den Veräußerer ein Wettbewerbsverbot bestehen? Welchen Inhalt darf der Konkurrenzschutz maximal haben? Wie weit darf das Wettbewerbsverbot örtlich reichen? Was sind die Folgen, eines rechtswidrigen Wettbewerbsverbots?

Vertragsmanagement & Übergang von Arbeitsverträgen (§ 613a BGB)

Beratertätigkeit des Unternehmensinhabers nach der Firmen Nachfolge

Bisheriger Unternehmensinhaber als Berater? Beratervertrag als Teil der Vergütung? Sozialabgaben durch Selbstständigkeit des Beraters sparen? Dies birgt steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken! Hilft ein sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren?

Nachfolge und Veräußerung in der Unternehmenskrise & Restrukturierungsberatung

Ihre Berater

RA Prof. Dr. Michael Anton

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, LL.M. (University of Johannesburg) berät Mandanten in Saarbrücken, im Saarland und bundesweit in folgenden Rechtsgebieten: deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT- & Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Senioren-Vermögens-Recht.

Rechtsanwalt Professor Anton forscht und lehrt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Koordinator für die juristische Weiterbildung. Er ist fachlicher Leiter des Master-Fernstudiums "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" und des "Zertifikats Patent- und Innovationsschutz". Aktuell konzipiert Rechtsanwalt Professor Anton ein neues Weiterbildungsangebot der Universität des Saarlandes im Seniorenrecht.

RA Prof. Dr. Dr. Michael Martinek

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek, MCJ (New York University) berät Mandanten in folgenden Rechtsgebieten: deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Bankrecht, Transportrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Senioren-Vermögens-Recht. 

Er wurde 1986 auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht an der Universität des Saarlandes berufen.

Rechtsanwalt Professor Martinek ist Autor zahlreicher Fachbücher, juristischer Kommentare und rechtswissenschaftlicher Aufsätze. Er wird regelmäßig als Rechtsgutachter und Schiedsrichter in seinen Beratungsfeldern beauftragt. Als Rechtsanwalt berät Professor Martinek seine Mandanten in Saarbrücken, bundesweit und international.

RA Ass. iur. Dozent Arvid Peix

Selbstständiger Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Arvid Peix ist als selbstständiger Rechtsanwalt in Saarbrücken tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen, schwerpunktmäßig im wirtschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Bereich. Zudem berät Rechtsanwalt Peix im Senioren-Vermögens-Recht.

Seit 2021 ist Rechtsanwalt Peix neben seiner forensischen Tätigkeit Wissenschaftlicher Assistent im Bereich der Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und konzipiert ein neues Weiterbildungsangebot im Seniorenrecht. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) im Studiengang "Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen", der RPTU Kaiserslautern-Landau im Studiengang "Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis" sowie Dozent des Deutschen Zentrums für Medizinalcannabis (DZMC).

Gratis

Erstberatung

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Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?

  1. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten: kompetente & innovative Rechtsberatung
  2. Persönliche & vertrauensvolle Zusammenarbeit, keine wechselnden Sachbearbeiter
  3. Klare Empfehlungen unserer Rechtsanwälte: kein Juristendeutsch
  4. Vor Ort in Saarbrücken, persönliche Beratung, bundesweit tätig
  5. Digitale Rechtsberatung: moderne Kommunikation mit Webakte & Online Meeting
  6. kalkulierbare & moderate Kosten: Fairness & Transparenz für die Mandanten

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MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung

SAMSTAG –  SONNTAG
nach individueller Vereinbarung

KONTAKT

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Science Park 2, Campus Universität des Saarlandes, 66123 Saarbrücken

Tel: + 49 (0) 681 5882587

Fax: + 49 (0) 681 83903131

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