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Rundum-Vorsorge

Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Missbrauch verhindern, Vorsorgevertrag
finanzielle Nachlassplanung

Mit 5 Unterschriften zu Ihrem persönlichen „Rundum-Vorsorge-Paket“

Wie Sie und Ihre Familie mit Vorsorgevollmacht & Vorsorgevertrag, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung & Nachlassplanung beruhigt und sicher leben.

Der „Vorsorge-Fall“

 

Tausenden geht es so

Sabine Altmeier (53) versteht die Welt nicht mehr! Sie steht am Bankschalter und beißt bei der Bankangestellten auf Granit: „Es tut mir leid, Frau Altmeier, wir können hier wirklich nichts machen. Ich versteh Sie ja … Es ist ja auch genug Geld auf dem Konto Ihres Mannes … . Aber Sie können hierauf eben jetzt nicht zugreifen!“

Sabine ist verzweifelt: „Aber ich muss doch die Mitarbeiter zahlen und am Monatsende sind die Sozialabgaben fällig … .“ Die Bankangestellte erklärt: „Ihr Mann führt seinen Betrieb nun mal allein, nur er ist der Inhaber, und damit eben auch der Bankkonten. Vollmachten liegen keine vor. Uns sind die Hände gebunden … Warum haben Sie auch nichts Schriftliches?“

Sabines Ehemann Thomas hatte vor 2 Wochen einen schweren Motorradunfall, liegt seitdem im Koma. Bei 2.5 Millionen Verkehrsunfällen, 400.000 Verletzten und mehr als 3.000 tödlich Verunglückten in Deutschland jährlich ist eine solche Notlage keine Seltenheit. Thomas Altmeier (57) führt seit über 30 Jahren erfolgreich einen Sanitär- und Heizungsbaubetrieb. Er beschäftigt heute 8 Mitarbeiter. Die Altmeiers hatten Glück in ihrem Leben: Finanziell sorgenlos, Eigenheim, fürs Alter müsste genug Geld übrig sein. „Doch was hilft das jetzt alles?“ fragt Sabine.

Nichts „Schriftliches“

Eine Vorsorge für Notsituationen wie diese haben die Altmeiers nicht getroffen. Es wurde nichts schriftlich geregelt, so wie bei ¾ aller Deutschen. Das ist verständlich: Wer beschäftigt sich schon gerne mit den Folgen eines schweren Unfalls, einer schweren Krankheit oder des Alters und wir nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden?

Hinzu kommt: Das Ehepaar Altmeier ist ebenso wie ¾ aller Deutschen zu Unrecht davon ausgegangen, dass man für seine Familienangehörigen handeln und entscheiden darf, sollten diese wegen Unfall, Krankheit oder hohem Alter hierzu nicht mehr selbst in der Lage sein. Richtig ist aber: Es gibt im deutschen Recht keine automatische Vertretungsberechtigung und kein umfassendes Sorgerecht für erwachsene Angehörige, wenn diese plötzlich und unerwartet nicht mehr selbst entscheiden können.

Ohne Vorsorge: Kein Geld

Das Ehepaar Altmeier trifft das Schicksal ohne Vorsorgeregelung gleich doppelt: Zum einen im Geschäftlichen, weil Thomas „als Chef“ ausfällt. Zum anderen im Privaten. So geht es ohne Vorsorge allen Unternehmerfamilien, Mittelständlern und Freiberuflern.

Groß sind die Sorgen im Geschäftlichen:

  • Wie sind die bestehenden Aufträge auszuführen, Rechnungen zu schreiben, neue Aufträge an Land zu ziehen, bei den Lieferanten die dringend benötigen Waren zu beziehen?
  • Der schon fest vereinbarte Kredit wird von der Hausbank nicht gewährt, weil der Bank zur Zeit niemand die für die Kreditvergabe erforderliche Sicherheit für das Darlehen verschaffen kann.
  • Der Schuh drückt vor allem bei den Verbindlichkeiten: Wie werden die Löhne für die Mitarbeiter am Monatsende vom Geschäftskonto überwiesen? Drohen die ersten Kündigungen, weil das Gehalt nicht rechtzeitig kommt? Wird die Arbeit dann sogar eingestellt? Die Lieferanten drängen auf Bezahlung ihrer Lieferungen. Die Sozialabgaben sind fällig, die Sozialversicherungsträger drohen schnell mit Konsequenzen.

Aber was genau ist das rechtliche Problem? Mangels entsprechender Vorsorge kann und darf Sabine ihren Mann nicht rechtswirksam vertreten! Sie darf für den Betrieb ihres Mannes keine Banküberweisungen tätigen, kann nicht mehr zahlen. Vor allem kann sie keine rechtswirksamen Verträge mit Kunden und Lieferanten schließen. Die Liste der drängendsten ToDo-Punkte ist lang und wird täglich länger.

Ernste Probleme stellen sich auch im Privaten:

  • Es stehen Entscheidungen über die ärztliche Behandlung an. Aber: Sabine darf diese nicht für ihren Ehemann treffen! Und das, obwohl sie weiß, wie sich ihr Mann in dieser Situation entscheiden würde.
  • Wird jetzt ein fremder Dritter über die medizinische Versorgung entscheiden, der weder Thomas noch dessen Wünsche und Ziele kennt? Selbst wenn Sabine entscheiden dürfte: Ihr Ehemann hat ihr keine Leitlinien an die Hand gegeben, um ihr lebenswichtige Entscheidungen über die ärztliche Behandlung zu erleichtern. Hätte ihr Ehemann vorgesorgt, wüsste sie jetzt, wie zu entscheiden wäre.
  • Was passiert, sollte Thomas wirklich an den Folgen des Unfalls sterben? Geregelt haben die Altmeiers auch hinsichtlich der Vermögensnachfolge nichts. Die Sorgen wachsen bei Sabine: „Bin ich finanziell abgesichert? Kann unser Sohn die Erbschaft verprassen?“

Mehr als 75 % der Deutschen ohne Vorsorge!

Ohne Vorsorge ist die Not groß:

  1. Wer regelt die privaten und geschäftlichen Angelegenheiten?
  2. Wie soll in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden?
  3. Wer übernimmt wie die Betreuung?
  4. Wie wird das Vermögen im Falle des Todes verteilt, damit der überlebende Ehegatte und die Angehörigen versorgt sind? Wie können Streit und Konflikte in der Familie im Erbfall vermieden werden?

Sabine fühlt sich allein gelassen – auch von ihrem Ehemann, weil er als Chef und als Partner für eine solche Notsituation keine Vorsorge getroffen hat. Wie konnte er dies versäumen? Mit diesen Nöten stehen die Altmeiers nicht allein:

  • So wie ¾ der Deutschen hat es das Ehepaar versäumt, eine Vorsorge für den Fall zu treffen, dass sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden und zu handeln.
  • Genau so viele haben sich keine Gedanken über die Vermögensnachfolge im Erbfall gemacht. Doch was passiert dann in einer solchen Notlage ohne Vorsorge und ohne finanzielle Nachfolgeplanung?

Fremdbetreuung & Handlungsunfähigkeit

Mangels Alternativen wird Sabine gezwungen sein, schnellstmöglich beim Gericht eine Betreuung zu beantragen. Das Betreuungsgericht wird auch für Thomas Altmeier einen Betreuer bestellen. Schließlich kann er als Volljähriger seine persönlichen, finanziellen und medizinischen Entscheidungen und im unternehmerischen Bereich seine geschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen. Die gesetzliche Standardlösung führt jedoch zu 2 Nachteilen:

Erster Nachteil:

Die Person des Betreuers ist nicht vorherzusagen. Das Gericht muss nicht Sabine als Betreuerin einsetzen. Es kann nach seinem Ermessen einen „Fremdbetreuer“ wählen. Ob es Thomas recht ist, dass nicht seine Ehefrau, sondern ein ihm unbekannter Dritter die Entscheidungen über seinen Handwerksbetrieb und seine ärztliche Versorgung trifft?

Wie geht’s bei Sabine weiter? Sabine und Thomas haben das Thema „Vorsorge“ immer vor sich hergeschoben: Das Betreuungsgericht hört Sabine und den gemeinsamen Sohn an. Die Anwälte kennen die Gefahr: Gibt der Sohn aus der rechtlich unsinnigen Motivation, schnell über das Geld des Vaters verfügen zu können, der Wahrheit zuwider an, dass Thomas und Sabine in ständigem Streit standen und Thomas sicher nicht gewollt habe, dass Sabine über dessen Angelegenheiten entscheiden solle, hat das regelmäßig Konsequenzen: Das Betreuungsgericht kann auf die Schnelle keine sicheren Erkenntnisse über die innerfamiliären Umstände erlangen und bestellt folglich einen fremden Berufsbetreuer. Das ist rechtlich in Ordnung. Zwar nimmt das Gericht bei Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Umstände Rücksicht. Wenn jedoch innerfamiliäre Interessenkonflikte drohen, wird häufig auch eine fremde dritte Person bestellt.

Zweiter Nachteil:

Die Zeitschiene! Ein Betreuungsverfahren kann leicht mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Insbesondere wenn wie hier keine Einigkeit zwischen den Beteiligten vorliegt. In der Zwischenzeit ist das Unternehmen handlungsunfähig. Die Bank wird keine Zahlungen tätigen. Weder die Mitarbeiter noch die Lieferanten und Sozialträger können bezahlt werden. Der Betrieb scheint am Ende, spätestens wenn sich die Mitarbeiter neue Stellen suchen. Und auch privat ist der Zugriff auf die Konten des Ehemannes verwehrt.

Diese Nachteile müssen nicht sein …

Wir haben es in der Hand, die Sorgen und Nöte der Altmeiers für uns und unsere Angehörigen zu vermeiden. Sie können mit nur 5 Unterschriften alles regeln und sich und Ihre Familie sicher und versorgt wissen, auch wenn Sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden und zu handeln. Sie und Ihre Angehörigen leben beruhigt und ohne Angst einen Fehler zu machen oder etwas versäumt zu haben.

Wir sind deshalb der Meinung: Bestimmen Sie selbst (und nicht ein Dritter) heute zu einer Zeit, in der sie es noch können, wie Ihr Leben, das Ihrer Familie und – wenn Sie Unternehmer sind – Ihres Betriebes verlaufen soll.

Heute haben Sie die Chance,

  • Ihre Selbstbestimmung und Kontrolle auch im Notfall, bei Krankheit und im Alter zu behalten,
  • sich und ihre Familie sicher und finanziell versorgt zu wissen und
  • ruhig und sicher leben zu dürfen.

„Rundum-Vorsorge-Paket“

Hierfür hat unsere auf Seniorenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ein individuelles „Rundum-Vorsorge-Paket“ geschnürt. Damit haben Sie es selbst in der Hand, einen drohenden persönlichen und wirtschaftlichen Schaden in Zeiten abzuwenden, in denen Sie selbst nicht mehr handeln können. Vermeiden Sie heute Fehler, die Sie, Ihre Angehörigen und – vor allem wenn Sie Unternehmer sind – Ihr Betrieb sonst später teuer zu stehen kommen.

So können Sie ohne großen zeitlichen Aufwand und mit vernünftigen Kosten die gewünschte Sicherheit in Notsituationen schaffen un Ihren Angehörigen Leitlinien für Ihre Fürsorge an die Hand geben, um Ihnen die schwierigen Entscheidungen zu erleichtern. Schließlich vermeiden Sie mit einer klaren und eindeutigen Vermögensnachlassplanung innerfamiliären Streit zwischen den Angehörigen. Das spart Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrem Unternehmen bares Geld.

1. Persönliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag & Betreuungsverfügung

  • Sie bestimmen, wer als Ihr Vertreter und Betreuer Ihre finanziellen, persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten regelt
  • Sie verhindern eine (Fremd-) Betreuung samt langwieriger Blockadephase: Ihre Angehörigen können nahtlos für Sie handeln und entscheiden
  • Sie wissen Ihre persönlichen Vermögensangelegenheiten in guten Händen: die Verwaltung Ihrer Immobilien, die Kontoführung, Ihre Verträge und die Vertretung gegenüber Kliniken, Heimen, Behörden und Versicherungen samt der Bearbeitung Ihrer Post
  • Sie regeln, wer über Ihre medizinische Versorgung entscheidet: der Austausch mit Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die Entscheidung über die Untersuchung und die medizinische sowie medikamentöse Behandlung, die Unterbringung und freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch der Behandlung und lebenserhaltender Maßnahmen, die Bestimmung des Aufenthalts und des Umgangs mit und zu Ihnen, sowie die Organspende

2. Medizinische Vorsorge: Patientenverfügung

  • Sie üben Ihr Recht zur medizinischen Selbstbestimmung schon jetzt für in der Zukunft möglicherweise eintretende Situationen aus, in denen dies nicht mehr möglich ist

  • Sie legen jetzt für Ärzte, Vorsorgebevollmächtigte und Betreuer verbindliche konkrete medizinische Vorgaben für Ihre Heilbehandlung

  • Sie bestimmen selbst, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Beatmung, Schmerz- und Symptombehandlung und sonstige lindernde Maßnahmen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebungsversuche und spezielle Medikamente erhalten werden

  • Sie entscheiden über eine mögliche Organspende

  • Sie bestimmen damit schon heute über die Leitlinien Ihrer gesundheitlichen Fürsorge von morgen

  • Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen die Last schwerer existenzieller Entscheidungen

3. Finanzielle Nachlassplanung

  • Sie bestimmen die Vermögensnachfolge nach Ihren eigenen Wünschen und bestimmen selbst, wer, was und wieviel erben soll und überlassen die Vermögensnachfolge nicht den selten passenden gesetzlichen Regelungen

  • Sie sichern schon heute die finanzielle Versorgung Ihres Ehegatten und Ihrer (Enkel-) Kinder für den Fall Ihres Todes

  • Sie verteilen Ihr Vermögen fair und gerecht nach Ihrem eigenen Willen

  • Sie sichern den Fortbestand bestehender Vermögenseinheiten (wie bspw. Ihres Unternehmens)

  • Sie schließen ungewünschte gesetzliche Erbfolgen, Pflichtteilsansprüche und güterrechtliche Zahlungsansprüche soweit zulässig aus und sichern so die Liquidität auch nach Ihrem Tod

  • Sie bewahren schon jetzt den Familienfrieden von morgen: Ihre Nachfolgeplanung verhindert innerfamiliäre Konflikte zwischen den Erben

  • Sie legen schon jetzt fest, dass bestimmte Vorstellungen auch nach Ihrem Tod umgesetzt werden

  • Sie halten die Kosten zur Abwicklung des Nachlasses und die Steuern gering

  • Sie vermeiden Fehler bei der finanziellen Nachfolgeplanung, die Ihre Angehörigen und Ihr Unternehmen später teuer zu stehen kommen

Mit nur 5 Unterschriften zur rechtssicheren Vorsorge

Ein rechtssicheres „Rundum-Vorsorge-Paket“ besteht aus 5 aufeinander abgestimmten Bausteinen: Wir verzahnen

  1. Vorsorgevollmacht samt
  2. Vorsorgevertrag mit
  3. Betreuungsverfügung und
  4. Patientenverfügung und schaffen
  5. eine klare Regelung der Vermögensnachfolge speziell für Ihre Bedürfnisse.

Ihre Vorsorge erfolgt dabei aus einer Hand, nach einem persönlichen Beratungsgespräch individuell auf die Vorstellungen von Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen abgestimmt.

Sorgen Sie heute mit unserem „Rundum-Vorsorge-Paket“ für ein sorgen- und angstfreies Leben, sollten Sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sein, selbst für sich zu sorgen, zu entscheiden und zu handeln:

„Vorsorgevollmacht“: für die persönlichen Angelegenheiten

Mittels einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in der Notsituation für Sie handeln soll. Sie und Ihre Angehörigen profitieren gleich dreifach:

1. Sie verhindern ein ungewünschtes und langwieriges gerichtliches Betreuungsverfahren.

2. Nicht ein unbekannter vom Gericht bestimmter Dritter, sondern Ihr Ehegatte, Ihr langjähriger Freund oder ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen trifft im Unglücksfall die erforderlichen Entscheidungen, bis Sie wieder das Ruder übernehmen können.

3. Sie schaffen einen nahtlosen Übergang im Notfall: Kein existenzgefährdender Stillstand, weil bis zur Bestellung eines Betreuers durch das Gericht keine Entscheidungen getroffen werden können. Der Bevollmächtigte steht sofort parat, wenn Sie nicht mehr selbst handeln können: gegenüber Banken, Vertragspartnern, Behörden und jedem sonstigen Dritten. So beugen Sie existenzgefährdende Schäden vor, sollten Sie als Chef Ihres Unternehmens einmal plötzlich und unerwartet ausfallen.

Ohne Risiko: „Vorsorgevertrag“

Im Vorsorgevertrag mit dem Bevollmächtigten regeln Sie, was dieser in Ihrem Namen darf. Sie begrenzen dessen Befugnisse nach Ihrem Willen. Gleichzeitig geben Sie dem Bevollmächtigten detaillierte Weisungen, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten soll. Hierfür ist auch Ihr Bevollmächtigter dankbar, denn genaue Vorgaben erleichtern diesem knifflige und höchstpersönliche Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen. Insbesondere konkrete Weisungen zur Einleitung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen und der Schmerzbehandlung helfen dem Bevollmächtigten sehr.

Die „Betreuungsverfügung“ als Absicherung

Kommt nach unserer Beratung eine Vorsorgevollmacht für Sie nicht in Betracht, empfiehlt es sich regelmäßig, auf die gesetzliche Betreuung einzuwirken. Dies erfolgt mittels einer Betreuungsverfügung. Diese verhindert nicht die Bestellung eines Betreuers, gibt dem Gericht und dem Betreuer aber konkrete Vorgaben zur Betreuung: Wer soll Betreuer werden, wer nicht und mit welchem Inhalt soll die Betreuung erfolgen. Eine solche Betreuungsverfügung halten wir neben einer Vorsorgevollmacht für sinnvoll. Das ist dann der Fall, wenn der von Ihnen in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte das Amt nicht übernimmt, die Vorsorgevollmacht absichtlich oder unabsichtlich lückenhaft ist oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht bestehen. Die Betreuungsverfügung ist deshalb ein wichtiger Baustein unseres „Rundum-Vorsorge-Pakets“ und sichert Ihren Willen nachhaltig ab.

Gesundheitsfürsorge mit unserer „Patientenverfügung“

In einer Patientenverfügung regeln wir zusammen mit Ihnen, welche medizinische Behandlung Sie im Einzelfall wünschen und welche nicht, sollten Sie dies Ihrem Arzt nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst sagen können. Sie bestimmen also vorab, ob und welche ärztliche Behandlung Sie in bestimmten Notsituationen erhalten möchten. Mittels der Patientenverfügung wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbst ansprechbar sind oder entscheiden können. Die Patientenverfügung richten Sie in erster Linie an die Sie behandelnden Ärzte. Sie hilft gleichzeitig aber auch Ihren zur Vorsorge oder Betreuung berufenen Angehörigen: Sie legen nämlich vorab fest, für welche Krankheitssituationen Sie in bestimmte medizinische Untersuchungen und Behandlungen einwilligen – und welche Sie bewusst ablehnen. Das ist gerade bei Fragen lebenserhaltender Maßnahmen wie etwa einer künstlichen Beatmung und schmerzstillenden Behandlungsmethoden für alle Beteiligten besonders kritisch. Ärzte, Vorsorgebevollmächtigte und Betreuer müssen sich an Ihren Willen halten und sind dankbar, Ihren medizinischen Behandlungswunsch nicht erraten, sondern erfüllen zu können.

Nachlass planen

Letzter Baustein unseres „Rundum-Vorsorge-Pakets“ ist die finanzielle Nachfolgeplanung für den Fall Ihres Ablebens. Mit den passenden erbrechtlichen Instrumenten stellen wir für Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen den von Ihnen bestimmten Begünstigten zufällt. Mit Testament und gemeinschaftlichem Testament, Erbvertrag sowie Erb- und Pflichtteilsverzicht sowie den allgemeinen Rechtsinstituten wie lebzeitige Schenkung, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag und Verträgen zugunsten Dritter stellen wir die Versorgung Ihres Ehegatten und Ihrer (Enkel-) Kinder sowie den Bestand Ihres Unternehmens sicher. Wir sorgen schon heute für eine nach Ihren Vorstellungen faire und gerechte Verteilung Ihres Vermögens im Falle des Todes. Ungewünschte gesetzliche Erbfolgen, Pflichtteilsansprüche und güterrechtliche Zahlungsansprüche schließen wir für Sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen aus. Mit unserer finanziellen Nachfolgeplanung kommen Sie Ihrer Verantwortung nach und tun zu Lebzeiten alles, um auch nach Ihrem Ableben den Familienfrieden zu sichern.

Sorgenfrei leben: Vorsorge, Fürsorge & Nachlassplanung

Mit unserem „Rundum-Vorsorge-Paket“ schaffen Sie Sicherheit für Sie selbst, für Ihre Angehörigen und für Ihren Betrieb, wenn Sie hierzu nach einem Unglück, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst in der Lage sind:

  • Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag und Betreuungsverfügung, um Ihre persönlichen, finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten, Ihre Gesundheit und Ihr Unternehmen zum Wohle Ihrer Angehörigen, Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter zu regeln
  • Patientenverfügung, um Ihre gesundheitliche Fürsorge, medizinische Versorgung und ärztliche Heilbehandlung selbst zu bestimmen und Ihren Angehörigen und Ihren Ärzten die Leitlinien Ihrer medizinischen Versorgung an die Hand zu geben
  • Finanzielle Nachlassplanung, um nach einem Erbfall Ihre Wünsche zur Vermögensnachfolge umzusetzen, Ihr Ehegatte und Ihre (Enkel-) Kinder finanziell abzusichern, wirtschaftlichen Schaden für die Familie und Ihr Unternehmen zu vermeiden und den Familienfrieden zu wahren

Wer sollte vorsorgen? Wer nicht?

 

Vorsorge ist für Menschen, …

  • die schon heute Verantwortung für ihre wirtschaftliche, persönliche und gesundheitliche Selbstbestimmung in Zeiten übernehmen, in denen sie nicht mehr zu eigenen Entscheidungen und Handlungen in der Lage sind
  • die für sich selbst, Ihren Ehegatten, Ihre Angehörigen und ihr Unternehmen samt den Mitarbeitern Sicherheit und Kontinuität schaffen und kostspielige Fehler und Risiken vermeiden
  • die sich aktiv für ein Leben frei von Angst und Sorgen vor ungeregelten Notsituationen entscheiden, wenn sie nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst hierzu in der Lage sind
  • die ihrer Verantwortung gegenüber ihren Angehörigen gerecht werden, den Familienfrieden wahren und Streit und Konflikte unter den Angehörigen vermeiden wollen
  • die spüren, dass sie bei persönlicher Vorsorge, gesundheitlicher Fürsorge und finanzieller Nachfolgeplanung vor einem Problem stehen, das rechtlich schwierig und ohne juristische Hilfe kaum ohne Fehler zu bewältigen ist

 

Vorsorge ist nichts für Menschen, …

  • die auf Kontrolle und Selbstbestimmung keinen Wert legen, wenn sie nach einem Unglück, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind
  • denen egal ist, dass im Betreuungsfall fremde Dritte die persönlichen, finanziellen, geschäftlichen und medizinischen Entscheidungen für sie treffen
  • die sich nicht um die Sorgen und Nöte ihrer Angehörigen in Notfällen und Unglückssituationen kümmern
  • die keine eigene Finanzplanung für den Fall ihres Todes bedürfen
  • die nicht den Familienfrieden aufrechterhalten müssen

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