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Erben & Erbstreit

Todesfall in der Familie - was ist zu tun?
Erbstreit lösen

Probleme nach dem Todesfall

Tritt der Erbfall ein müssen die Angehörigen und die Erben Vieles gleichzeitig erledigen. Die Beerdigung muss organisiert werden, es sind aber auch zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. Dabei besteht ein großer zeitlicher Druck, da rechtliche Fristen zu beachten sind. Wer hier ohne Beratung handelt, schadet sich häufig selbst. Fehler sind kostspielig und können nur selten wieder rückgängig gemacht werden.

In dieser schwierigen Phase sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragestellungen nach einem Erbfall und verhindern teure Fehler. Das zahlt sich aus und sichert Ihnen bares Geld. Sie fühlen sich gut beraten und wissen um Ihre Rechte. Sie brauchen keine Angst zu haben, von Miterben unfair behandelt und übergangen zu werden.

Doch die komplizierten rechtlichen Probleme fangen dann häufig erst dann: Wer erbt wie viel? Im Idealfall hat der Erblasser hierzu noch zu Lebzeiten vorgesorgt. Dann gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag, der die Erbfolge regelt. Manchmal kann es jedoch passieren, dass eine solche letztwillige Verfügung nicht eindeutig genug formuliert ist – und schon entsteht Streit. Aber auch ohne Vorsorge gibt es Probleme: Wer ist Erbe nach dem Gesetz? Wofür braucht man einen Erbschein? Was passiert mit Bankkonten und Immobilien? Darf ein Erbe das KFZ des Erblassers nutzen? Und wie geht man mit Pflichtteilsansprüchen um?

Todesfall in der Familie – was jetzt?

Wer zum ersten Mal mit einem Todesfall in der Familie zu tun hat ist oft überfordert – nicht nur emotional. Was muss alles in die Wege geleitet werden? Wer kümmert sich um die Beerdigung? Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?

Fühlt sich ein Familienmitglied übergangen – ob durch die Verfügungen des Erblassers oder die gesetzliche Erbfolge – folgt meist ein langwieriger Rechtsstreit. Zunächst kann fraglich sein, wer überhaupt Erbe ist. Die unangenehme Folge: Es kann nicht auf die Erbmasse zugegriffen werden. Insbesondere Banken verlangen einen Erbschein, bevor sie Zugang zu den Konten des Erblassers gewähren. Solange jedoch unklar ist, wer Erbe sein soll, ist die Ausstellung eines Erbscheins problematisch. Aber auch wenn klar ist, wer erbt, können sich Streitigkeiten ergeben. Zum einen kann fraglich sein, wer wie viel erbt, und zum anderen können Pflichtteilsberechtigte Ansprüche gegen die Erben geltend machen.

Auch umgekehrt können sich Probleme ergeben: Wenn Kinder, Enkel, Ehepartner oder Eltern durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden, stehen Ihnen nach dem Gesetz unter Umständen Pflichtteilansprüche zu. Diese durchzusetzen ist ebenfalls nicht einfach – denn anders als die Erben haben Pflichtteilsberechtigte keinen Zugriff auf den Nachlass. Somit wissen sie auch nicht, wie viel Erbmasse vorhanden ist und wie viel ihnen davon zusteht. Wie kommt man nun an diese Informationen? Die Erben werden versuchen, für sich selbst das Beste herauszuholen und den Nachlass „kleinzurechnen“, wenn sie Auskunft geben. Was dann? Wie kommen Sie zu Ihrem Recht?

Nach dem Erbfall – viele ungeklärte Fragen!

Ein Erbfall kann also viele unterschiedliche Probleme und Fragestellungen nach sich ziehen:

  • Wer ist Erbe?
  • Wer erbt wie viel?
  • Was ist ein Erbschein, wofür brauche ich ihn und wo bekomme ich ihn?
  • Wer trägt die Kosten der Beerdigung?
  • Müssen an den Erblasser adressierte Rechnungen weiterbezahlt werden?
  • Wie bekommt man Zugriff auf Bankkonten des Erblassers?
  • Wie wehrt man Pflichtteilsansprüche ab?
  • Wie setzt man Pflichtteilsansprüche durch?
  • Was passiert, wenn es mehrere letztwillige Verfügungen des Erblassers gibt?
  • Wie kann man sich einvernehmlich und rechtssicher mit anderen Erben und Pflichtteilsberechtigten über die Auseinandersetzung einigen?
  • Welche Steuern fallen an?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn der Nachlass überschuldet ist?

Als juristischer Laie ist es schwierig, sich hier zurecht zu finden. Zwar bekommt man über das Internet viele Informationen und Ratschläge – ob diese auf den eigenen Fall zutreffen, ist jedoch fraglich. Einerseits ist jeder Erbfall anders, pauschale Ratschläge aus dem Internet helfen hier nicht weiter. Zum anderen sind die Informationen selten verlässlich oder für Laien verständlich. Im Gegensatz dazu hilft eine professionelle Rechtsberatung im Erbrecht, schnell und verlässlich herauszufinden, welche Rechte Ihnen zustehen und diese dann auch durchzusetzen.

Ziel: Schnelle und rechtssichere Abwicklung

Eine professionelle Rechtsberatung sagt Ihnen, welche Rechte Ihnen und anderen im Erbfall zustehen. Denn nicht immer ist die Auslegung eines Testaments oder Erbvertrages eindeutig. Gerade wenn ein nicht rechtskundiger Erblasser eine letztwillige Verfügung selbst formuliert hat, können rechtlich gesehen mehrere Interpretationsmöglichkeiten bestehen. Professioneller Rechtsrat ist notwendig, um festzustellen, was der Erblasser wem vererben wollte und welche Ansprüchen Sie infolgedessen haben – oder welchen Ansprüchen Sie gegebenenfalls ausgesetzt sind.

Ihre Rechte müssen Sie dabei nicht gleich vor Gericht durchsetzen – eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung schafft oft schneller und günstiger rechtliche Klarheit als ein Gerichtsverfahren. Ein Anwalt kann als nicht direkt am Erbstreit Beteiligter zwischen den Parteien vermitteln, ohne dass emotionale Aspekte die Verhandlungen verkomplizieren. Mit einem rechtswirksamen Vergleich können die bestehenden Ansprüche rechtssicher festgehalten werden. Dieses Vorgehen spart langwierige, teure und emotional belastende Gerichtsprozesse.

Sollte es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, kann ein Rechtsanwalt Ihre Chancen und Risiken einschätzen und Ihnen die beste Empfehlung für Ihren Fall geben. Abgesehen davon muss ab einem gewissen Streitwert vor dem Landgericht nach dem Gesetz ohnehin ein Anwalt Ihre Vertretung übernehmen. So sind Sie auch im Prozess bestmöglich abgesichert. Ein in Erbstreitigkeiten erfahrener Anwalt wird immer versuchen, das für Sie beste Ergebnis zu erreichen – zu vertretbaren Kosten und mit möglichst geringem Zeitaufwand.

Beratungsbedarf nach dem Todesfall

Wir beraten Sie professionell zu allen Themen rund um Erbfall, Erben und Erbstreit! Wir prüfen genau, welche Ansprüche Ihnen und anderen zustehen und helfen Ihnen, Ihre Rechte schnell und kostengünstig durchzusetzen. Ob gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung – wir prüfen alle Möglichkeiten und geben Ihnen dann die Empfehlung, die am besten zu Ihrem speziellen Fall passt. Durch unsere Expertise vermeiden Sie langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten und auch die damit zusammenhängenden emotionalen Belastungen.

1. Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Informationen zur gesetzlichen Erbfolge

  • Hilfe bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen

  • Hilfe und Betreuung beim Erbscheinsverfahren

  • Aufklärung über fällige Steuern

  • Vermittlung zwischen Erben untereinander oder Erben und Pflichtteilsberechtigten, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen

  • Hilfe bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen

  • Beratung zu wichtigen Maßnahmen direkt nach dem Erbfall

2. Erben

  • Wer ist Erbe?

  • Wie setze ich meine Ansprüche als Erbe durch?

  • Wie schlage ich eine Erbschaft aus?

  • Wie wehre ich Pflichtteilsansprüche ab?

  • Was kann ich tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

  • Wie kann ich meine Haftung begrenzen?

  • Wie bekomme ich einen Erbschein?

  • Wie erhalte ich Zugriff auf Bankkonten?

  • Welche Möglichkeiten bestehen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft?

  • Wie verwalte ich den Nachlass bis zur Auseinandersetzung?

  • Welche Auskunftsansprüche habe ich gegen andere, z.B. Miterben?

  • Muss ich anderen Auskunft über den Nachlass geben und wenn ja, wie?

3. Pflichtteilsberechtigte

  • Wer ist Pflichtteilsberechtigter?

  • Wie setze ich meine Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter durch?

  • Wie finde ich heraus, wie viel mir zusteht?

  • Kann ich vom Erben Auskunft verlangen?

  • Kann ich bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass verlangen?

Vorteile professioneller Beratung nach dem Erbfall

Die gesetzliche Erbfolge und die Auslegung letztwilliger Verfügungen

Wir beraten Sie zu allen Themen rund um Erbfall und Erbstreit – von der Darstellung der gesetzlichen Erbfolge über die Auslegung letztwilliger Verfügungen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Relevant ist hier, ob und in welchem Güterstand der Erblasser verheiratet war und wie viele Kinder und andere nahen Verwandten er hat. Grundsätzlich steht dem im Zugewinnausgleich verheirateten Ehegatten mindestens die Hälfte der Erbmasse zu. Zwischen den Kindern wird das verbleibende Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. So erhalten zwei Kinder je ¼, drei Kinder je 1/6 und so weiter.

Hat der Erblasser vor seinem Tod seinen Willen festgehalten gilt folgendes: Letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge müssen immer so ausgelegt werden, dass dem wahren Willen des Erblassers genügt wird. Um diesen zu ermitteln, müssen die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Erblassers und dessen allgemeine Lebensumstände bekannt sein. Außerdem stellt das Gesetz Auslegungsregeln zur Verfügung, die häufig gewählte Formulierungen im rechtlichen Sinne übersetzen. So lässt sich auch bei von Laien formulierten Verfügungen der wahre Erblasserwille ermitteln.

Egal ob Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge oder auf Grund einer letztwilligen Verfügung: Erben stehen immer gewisse Quoten zu, die jeweils am gesamten Nachlass bestehen. Die Erben bilden zusammen eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, so dass keinem ein bestimmter Gegenstand zugerechnet wird. Um den ideellen Gesamthandsanteil in bares Vermögen umzuwandeln, muss die Erbengemeinschaft sich auseinandersetzen. Das kann zum Beispiel durch den Verkauf der Erbschaftsgegenstände im Einvernehmen der Miterben geschehen oder die Erben können sich gegenseitig ihre Erbteile abkaufen.

Auskunftsansprüche von Pflichtteilsberechtigten und Erben

Da Pflichtteilsberechtigte selbst keinen Zugriff auf die Erbmasse haben, sind sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf die von den Erben bereitgestellten Informationen angewiesen. Die Erben werden oft jedoch nur widerwillig Auskunft geben. Den Pflichtteilsberechtigten stehen jedoch nach dem Gesetz bestimmte Auskunftsansprüche zu, die sicherstellen sollen, dass sie trotz ihrer schwächeren Position ihre Ansprüche durchsetzen können. Aber auch den Erben stehen Auskunftsansprüche zu, zum Beispiel gegen den denjenigen, der vor dem Erbfall mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Auch von demjenigen, der sich unrechtmäßig ein Erbrecht anmaßt – dem sogenannten Erbschaftsbesitzer – können die wahren Erben Auskunft verlangen.

Wer durch das Gesetz zur Auskunft verpflichtet ist muss teilweise nur über den Verbleib einzelner Erbschaftsgegenstände Rechenschaft ablegen. Teilweise ist jedoch auch ein Nachlassverzeichnis anzufertigen, in das alle zum Nachlass gehörenden Gegenstände aufzunehmen sind. Wer vom Erblasser zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt bekam, muss sogar über alle Geschäfte, die er Kraft dieser Vollmacht getätigt hat, Rechenschaft ablegen – insbesondere auch über diejenigen, die vor dem Erbfall vorgenommen wurden.

Der Vorteil einvernehmlicher Lösungen für die Erbauseinandersetzung

Gerichtsverfahren dauern lange und können teuer werden – das ist jedem bekannt. Oft dauert es Monate, wenn nicht sogar Jahre, bis ein Urteil gefällt wird. Das bedeutet bei Erbfällen unter Umständen auch: Vorher kann niemand auf das Erbe zugreifen und um den Nachlass muss sich vielleicht sogar ein gerichtlich bestellter Verwalter kümmern. Auf der anderen Seite schaffen Gerichtsurteile verbindlich rechtliche Klarheit. Aber geht das nicht auch anders?

Natürlich! Auch mit einer einvernehmlichen Einigung schaffen Sie rechtliche Klarheit – und das oftmals günstiger und schneller als mit einem Gerichtsverfahren. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Parteien auch zu einer gütlichen Einigung bereit sind. Ist dies aber gegeben, so kann zum Beispiel mit einem Pflichtteilsvergleich verbindlich festgelegt werden, wie viel einem Pflichtteilsberechtigten zusteht und wie dieser an sein Geld kommen soll. Eine gütliche Einigung ist meist auch weniger emotional belastend als ein jahrelanges Gerichtsverfahren und trägt eher zur Wahrung des Familienfriedens bei.

Sicherheit durch unsere professionelle Nachlassberatung

Durch unsere professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung im Erbrecht …

  • werden Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt
  • sichern Sie sich und Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes finanziell ab
  • vermeiden Sie langwierige, kostspielige und emotional ermüdende Streitigkeiten und wahren den Familienfrieden
  • nutzen Sie die erbrechtlichen Möglichkeiten und steuerliche Freibeträge optimal aus
  • können Sie sicher und beruhigt leben

Denken Sie jetzt an später und schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen!

Fazit: Faire und gerechte Lösungen

Mit unserer professionellen und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Beratung im Erbfall …

  • erfahren Sie, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall ergriffen werden sollten.
  • finden Sie schnell und kostengünstig heraus, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
  • finden Sie heraus, wer gegebenenfalls Ansprüche gegen Sie geltend machen kann.
  • setzen Sie Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich bestmöglich durch.
  • einigen Sie sich – wenn möglich – einvernehmlich mit anderen Berechtigten und sparen so Kosten, Zeit und Stress!

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