Testament
Vermögen rechtssicher vererben
Familienstreit vermeiden
Angehörige versorgt wissen
beruhigt & sicher leben
Darum sollten Sie Ihr Testament nicht selbst schreiben!
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit ihrem Vermögen passiert, wenn Sie einmal sterben? Falls ja, haben Sie auch überlegt, ein Testament selbst zu verfassen. Im Internet finden sich viele Infos und Formulierungsvorschläge, die Ihnen das erleichtern sollen. Aber ist es auch eine gute Idee, eine so wichtige und finanziell bedeutsame Sache ohne rechtliche Kenntnisse und ohne Beratung selbst in die Hand zu nehmen?
NEIN!
In den meisten Fällen erwarten Sie Tücken und Fallstricke, die juristischen Laien in der Regel nicht erkennen. Diese sind in der Regel kostspielig und führen nach dem Erbfall meist zu Konflikten unter den Angehörigen. Das muss nicht sein.
Streit ist vorprogrammiert
Lange Schriftwechsel zwischen Anwälten oder kraftzehrende Gerichtsprozesse sind meist vorprogrammiert, wenn ein Testament von einem Nichtjuristen auf eigene Faust verfasst wird. Denn dieser kennt weder die ohne Testament oder Erbvertrag geltende gesetzliche Erbfolge noch die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz für letztwillige Verfügungen bereithält. Somit können diese auch nicht optimal ausgeschöpft werden. Eventuell anfallende Steuern oder Pflichtteilsansprüche werden so nicht beachtet. Häufig regeln juristische Laien in ihrem Testament Inhalt, die sie selbst nicht wollen, die nicht zueinander passen und häufig widersprüchlich sind.
Oft werden auch Formulierungen gewählt, die die Wünsche des späteren Erblassers nicht rechtssicher abbilden. Potenzielle Erben und Pflichtteilsberechtigte streiten sich dann nach dem Erbfall darum, was wirklich gemeint war. Ebenso können Gerichte im Falle eines Prozesses nicht erahnen, was der Erblasser beim Verfassen des Testaments wirklich wollte und sind bei der Interpretation auf starre gesetzliche Auslegungsregelungen und Informationen Dritter angewiesen. Wenn Sie also mit Begriffen wie Vermächtnis, Teilungsanordnung oder Abkömmling nichts anfangen können, sollten Sie besser eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bevor Sie selbst ein Testament verfassen. Nur so wird Ihr wahrer Wille rechtssicher festgehalten und kostspielige Streitereien unter Ihren Familienangehörigen vermieden!
Familienfriede zerstört
Die Auswirkungen eines schlecht formulierten Testaments treffen nicht Sie, sondern Ihre Erben. Diese müssen die Kosten für Anwälte und Gerichtsprozesse sowie für eventuelle Pflichtteilsansprüche tragen. Wenn Formulierungen rechtlich gesehen mehrere Interpretationsmöglichkeiten zulassen, wird es auch für die Gerichte schwierig. Im schlechtesten Fall kann es Jahre dauern, bis Ihre Angehörigen auch wirklich über ihr Erbe verfügen können. Bis dahin sind sie unter Umständen nicht finanziell abgesichert.
Obwohl Zeit- und Kostenaufwand wohl die Hauptsorgen sind, sind auch die emotionalen Auswirkungen eines schlecht formulierten Testaments nicht zu unterschätzen. Langwierige Gerichtsverfahren, hohe Kosten für Anwälte und Zerwürfnisse innerhalb der Familie bedeuten Stress und emotionale Belastungen für Ihre Angehörigen zusätzlich zum eigentlichen Erbfall. Um Ihren Erben dies zu ersparen und den Familienfrieden zu wahren, sollten Sie sich vor der Formulierung eines Testaments rechtlich beraten lassen.
Das alles muss nicht sein!
Maßgeschneidertes Testament = rechtssichere Vorsorge!
Um sicher zu sein, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Tod umgesetzt wird, sollten Sie auf eine professionelle Rechtsberatung nicht verzichten. Denn juristische Laien machen oft Fehler bei der Umsetzung ihrer Wünsche. Sie kennen sich nicht mit den gesetzlichen Vorgaben aus und formulieren ihre Vorstellungen in einer Weise, die rechtliche Probleme mit sich bringen kann.
Eine professionelle Rechtsberatung in diesem Bereich hilft Ihnen, mit wenig Zeitaufwand und zu überschaubaren Kosten Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen. Sie nutzen die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal aus, verteilen Ihr Vermögen fair und sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell abgesichert sind. Außerdem können Sie so Steuern sparen und spätere Gerichtsprozesse für Ihre Angehörigen vermeiden.
Selbstbestimmung nur mit persönlicher Beratung
Dabei erläutern wir mit Ihnen nicht nur Inhaltliches, sondern überlegen zuerst, ob überhaupt eine letztwillige Verfügung nötig ist – vielleicht passt bei Ihnen ja auch die gesetzliche Erbfolge. Das ist für Sie günstig und ohne jeden Zeitaufwand!
Außerdem kennen wir uns mit gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen sowie deren Formanforderungen aus. Wenn eine notarielle Beurkundung oder Verwahrung nötig oder gewünscht ist, kooperieren wir mit einem Notar in Ihrer Nähe.
Unsere professionelle Rechtsberatung unterstützt Sie bei Ihrer individuellen Nachlassplanung. Wir erörtern mit Ihnen Ihre Wünsche und stellen Ihnen verschiedene gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten vor, um Ihren Willen rechtssicher und bestmöglich umzusetzen. Vielleicht passt für Sie die gesetzliche Erbfolge? Vielleicht eignet sich ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament besser für Ihre Situation?
Wir helfen Ihnen bei Fragestellungen aller Art:
- Wie lasse ich bestimmte Vermögensgegenstände einer bestimmten Person zukommen?
- Wie sichere ich meinen Partner und/oder meine Kinder ab?
- Wie enterbe ich jemanden? Kann ich auch den Pflichtteil entziehen?
- Wie nutze ich Steuerfreibeträge optimal aus?
- Wie vererbe ich Vermögen im Ausland rechtssicher?
- Kann ich jemandem für besondere Hilfe höhere Beträge zukommen lassen?
- Kann ich bestimmte Vermögensgegenstände auch schon zu Lebzeiten übertragen, ohne dass Nachteile für mich entstehen?
Die Anforderungen an ein Testament
Wenn ein Testament für Sie die beste Lösung zur Regelung der Vermögensnachfolge darstellt, müssen weitere Punkte beachtet werden. Zunächst müssen die Formvorschriften eingehalten werden. Ein Testament kann entweder eigenhändig, d.h. vollständig handschriftlich, oder vor einem Notar errichtet werden. Bei einem handschriftlichen Testament sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Text auch lesbar und am Ende am besten mit Datum unterschrieben ist.
Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass das Testament nicht verloren gehen kann. Am sichersten sind Testamente in der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts, für die nur geringe Kosten entstehen. Eventuelle frühere Verfügungen sollten sicherheitshalber widerrufen werden, sofern dies möglich ist. Bei Vermögen im Ausland sollte geprüft werden, ob hierfür die Vorschriften einer anderen Rechtsordnung gelten und wie nach diesen über das Vermögen verfügt werden kann.
Die Regelungen in einem Testament
In einem Testament können folgende erbrechtliche Verfügungen getroffen werden:
- Erbeinsetzung
- Enterbung
- Vermächtnis
- Auflage
- Teilungsanordnung
- Anordnung der Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsbeschränkung (in besonderen Fällen)
Erbeinsetzung & Enterbung
- Eine Erbeinsetzung erfolgt nach der Konzeption des Gesetzes in der Regel nach Bruchteilen. Das bedeutet, dass zum Beispiel zwei Kinder je zur Hälfte als Erben eingesetzt werden können. Grundsätzlich kann jedem Menschen ein beliebiger Bruchteil zuerkannt werden. Wenn die Erbquote jedoch besonders gering ausfällt, kann der Bedachte unter Umständen den sogenannten Zusatzpflichtteil geltend machen. Enterbt werden können nur Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären. Auch diese können unter Umständen den Pflichtteil verlangen.
- Eine Enterbung hat das Ziel, einen sonst erbberechtigten Angehörigen von der Erbfolge auszuschließen und diesem keinen Vermögenswert aus der Erbschaft zukommen zu lassen. Hierfür hat der Erblasser eine Regelung zu treffen, die den „Enterbten“ aus dem Kreise der Begünstigen der gesetzlichen Erbfolge ausschließt (hier können Sie mehr darüber erfahren, wer zum Kreise der gesetzlichen Erben zählt). Bei der Enterbung bestimmt der Erblasser in einer letztwillige Verfügung (wie dem Testament oder einem Erbvertrag) einen oder mehrere Erben anstelle des gesetzlich erbberechtigten Angehörigen. Folge ist, dass der eigentliche Erbe und dessen Angehörigen die Erbenstellung verlieren. Das Pflichtteilsrecht steht enterbten nahen Verwandten aber dennoch zu.
Vermächtnis & Auflage
- Bei einem Vermächtnis handelt es sich um die Zuweisung eines bestimmten Vermögensvorteils. Der Empfänger muss hier nicht zwangsläufig auch als Erbe eingesetzt worden sein. Zugewendet werden können bestimmte Gegenstände wie ein Haus oder ein Auto, aber auch Geldbeträge oder sogar Renten.
- Durch Auflagen können Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet werden, beispielsweise zur Grabpflege oder zum Kümmern um Haustiere.
Teilungsanordnung
Eine Teilungsanordnung legt fest, wie bei mehreren Erben bestimmte Nachlassgegenstände bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verteilt werden sollen. Bekommen beide Kinder z.B. ½ des Vermögens, kann angeordnet werden, dass Kind 1 die Immobilie des Erblassers bei der Auseinandersetzung bekommen soll. Da eine Teilungsanordnung jedoch die Erbquoten nicht berührt, kann es sein, dass der Wert des zugedachten Gegenstands den Wert der Erbquote übersteigt; dann entsteht eine Ausgleichspflicht gegenüber den Miterben.
Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen desselben zur Ausführung zu bringen hat. Hierdurch kann der Wille des Erblassers zusätzlich abgesichert werden. Ebenfalls kann so die Verwaltung der Erbschaft erleichtert werden.
Pflichtteilsentziehung & Pflichtteilsbeschränkungen
Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsbeschränkungen können nur in ganz besonderen Fällen angeordnet werden, z.B. wenn der Pflichtteilsberechtigte eine dem Erblasser nahestehende Person getötet hat.
Professionelle Nachlassberatung = Rechtssicherheit
Beim Verfassen eines Testaments und generell bei der Regelung der Nachlassangelegenheiten sind viele Dinge zu beachten, damit die getroffenen Verfügungen nicht unwirksam sind. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, deren Kenntnis unabdingbar ist, wenn das Erbe optimal und fair verteilt werden soll. Ein Testament sollte daher nie ohne qualifizierte rechtliche Beratung verfasst werden.
Durch unsere professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung zur Nachlassplanung…
- werden Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt.
- sichern Sie Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes finanziell ab.
- vermeiden Sie langwierige, kostspielige und emotional ermüdende Streitigkeiten für Ihre Angehörigen und wahren den Familienfrieden.
- nutzen Sie die Möglichkeiten des Gesetzes und steuerliche Freibeträge optimal aus.
- können Sie sicher und beruhigt leben!
Schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen und leben Sie mit der Gewissheit, dass Ihre Lieben versorgt und abgesichert sind!
Gratis
Erstberatung
Benötigen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Senioren-Vermögens-Recht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder bitten Sie uns um einen unverbindlichen Rückruf. Unsere Anwälte und Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Beratung im Senioren-Vermögens-Recht sinnvoll ist.
Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?
- Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten: kompetente & innovative Rechtsberatung
- Persönliche & vertrauensvolle Zusammenarbeit, keine wechselnden Sachbearbeiter
- Klare Empfehlungen unserer Rechtsanwälte: kein Juristendeutsch
- Vor Ort in Saarbrücken, persönliche Beratung, bundesweit tätig
- Digitale Rechtsberatung: moderne Kommunikation mit Webakte & Online Meeting
- kalkulierbare & moderate Kosten: Fairness & Transparenz für die Mandanten
Kanzleizeiten
MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung
SAMSTAG – SONNTAG
nach individueller Vereinbarung
KONTAKT
Seniorenrecht.online ist ein Angebot der:
Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht | Rechtsanwälte Prof. Anton & Prof. Martinek PartG mbB
Science Park 2, Campus Universität des Saarlandes, 66123 Saarbrücken
Tel: + 49 (0) 681 5882587
Fax: + 49 (0) 681 83903131
Email: kanzlei@seniorenrecht.online
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung
Mit Klick auf den grünen Button stellen Sie eine unverbindliche & kostenfreie Anfrage und Sie können uns Dokumente und Dateien senden.
Unser Versprechen: Wir melden uns bei Ihnen sofort für eine kostenlose Erstberatung.
Oder noch einfacher: Jetzt schnell das Formular ausfüllen und wir rufen Sie sofort an: