Mehr als ¾ aller Deutschen haben keine Regelung für den Todesfall getroffen. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die meistens nicht passt. Errichten juristische Laien ein Testament oder wird auf ein veraltetes und fehlerbehaftetes Standardformular aus dem Internet zurückgegriffen, wird rechtlich meist nicht das geregelt, was sie eigentlich wirklich wollen. Die Konsequenz: Jahrelange, teure Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben und ein zerrütteter Familienfrieden. Das muss nicht sein!
Unsere professionelle Nachlassplanung hilft Ihnen, sorgenfrei zu leben. Sie haben das gute Gefühl, sich selbst und Ihre Angehörigen optimal abgesichert und finanziell versorgt zu wissen – ohne großen zeitlichen Aufwand und zu vernünftigen Kosten. Handeln Sie jetzt und gehen Sie beruhigt in die Zukunft. So setzen Sie Ihre Wünsche rechtssicher um!
¾ der Deutschen haben keine letztwillige Verfügung. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge. Aber passt das auch? In den meisten Fällen nicht! Das Gesetz bestimmt nämlich je nach Verwandtschaftsgrad Quoten, nach denen das Vermögen des Erblassers nach dessen Tod verteilt wird. Wenn Sie nun z.B. jemandem etwas vererben wollen, der nicht mit Ihnen verwandt ist, oder einem Kind als Dank für jahrelange Pflegeleistungen eine höhere Quote zukommen lassen wollen, sollten Sie eine letztwillige Verfügung verfassen. Aber leider ist das gar nicht so einfach.
Ein Testament können Sie theoretisch selbst handschriftlich aufsetzen – aber kennen Sie auch die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Formulierungen? Oft verteilen Rechtsunkundige alle Vermögensgegenstände einzeln auf verschiedene Personen. Dies führt jedoch nach Eintritt des Erbfalls zu rechtlichen Problemen, da das Gesetz grundsätzlich von einer Aufteilung des Erbes nach Quoten ausgeht. Die häufige Konsequenz eines Laientestaments: Jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten zwischen den (vermeintlichen) Erben und ein zerrütteter Familienfrieden.
Grundsätzlich gilt: Je größer das Vermögen ist und je komplizierter die Familienverhältnisse sind, desto dringender benötigen Sie eine persönliche und maßgeschneiderte Nachlassberatung. Als juristischer Laie können Sie eine letztwillige Verfügung kaum so verfassen, dass die gewünschte Vermögensnachfolge eintritt.
Die Ziele, die Sie per letztwilliger Verfügungen umsetzen können, sind nahezu grenzenlos. Hier kommt es ganz auf Ihre persönlichen Wünsche Ihrer Vermögensnachfolge an. Möchten Sie…
Die wenigsten Menschen kennen die Gestaltungsmöglichkeiten einer professionellen Nachlassplanung. Oft ist nicht klar, welche Bedürfnisse bestehen, wie wichtig deren Umsetzung ist und ob letztwillige Verfügungen entsprechend gestaltet werden können. Woran viele ebenfalls nicht denken: Auch zu Lebzeiten kann man Vermögen schon verteilen, ohne dass Nachteile entstehen. Auf diesem Weg können Sie Ihre Nachlassplanung in erheblichem Maße optimieren! Aber auch hier ist es schwierig, als juristischer Laie die richtigen Schritte in die Wege zu leiten.
So können Sie ohne großen zeitlichen Aufwand und mit vernünftigen Kosten die gewünschte Sicherheit in Notsituationen schaffen un Ihren Angehörigen Leitlinien für Ihre Fürsorge an die Hand geben, um Ihnen die schwierigen Entscheidungen zu erleichtern. Schließlich vermeiden Sie mit einer klaren und eindeutigen Vermögensnachlassplanung innerfamiliären Streit zwischen den Angehörigen. Das spart Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrem Unternehmen bares Geld.
Oft führen eine fehlende Planung oder ein schlecht formuliertes Testament zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten für die (vermeintlichen) Erben. Wer glaubt, dass ihm mehr zusteht, setzt dies auch vor Gericht durch. Wer in einer Verfügung nicht bedacht oder enterbt wurde, wird seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. All das belastet die Erben finanziell und emotional. Unklare Formulierungen und vermeidbare Versäumnisse sind Zündstoff für den Familienfrieden!
Um von vorneherein Probleme zu vermeiden und die Möglichkeiten der Vermögensnachfolge optimal auszuschöpfen, sollten Sie sich frühzeitig um Ihre Nachlassplanung kümmern. So stellen Sie sicher, dass im Falle Ihres Todes auch tatsächlich Ihre Wünsche umgesetzt werden. Sie verteilen Ihr Vermögen nach Ihren eigenen Vorstellungen. Durch Ihre Nachlassplanung sichern Sie außerdem Ihre Angehörigen finanziell ab. Zusätzlich spart eine rechtzeitige Planung bares Geld und langwierige Rechtsstreitigkeiten innerhalb Ihrer Familie.
Eine professionelle Nachlassplanung hilft Ihnen, sorgenfrei zu leben – ohne großen zeitlichen Aufwand und zu vernünftigen Kosten. Sie haben das gute Gefühl, Ihre Angehörigen optimal abgesichert und alles schon jetzt vorteilhaft geregelt zu haben. Zusätzlich sorgen Sie auch für sich selbst vor, wenn Sie frühzeitig ihre finanzielle Nachfolge planen.
Jetzt an später denken und Sie gehen beruhigt und sicher in die Zukunft!
Wir beraten Sie zu allen Themen rund um Ihre individuelle Nachlassplanung! Wir stellen sicher, dass Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden und auch nach dem Erbfall Ihr Wille respektiert wird. Wir wählen aus den vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen die aus, die genau zu Ihrer individuellen Situation passen. Durch unsere Expertise vermeiden Sie Fehler, die Sie und Ihre Angehörigen später teuer zu stehen kommen.
Obwohl die gesetzliche Erbfolge in vielen Fällen nicht zu den persönlichen Bedürfnissen passt, legen wir Wert darauf, Sie auch hierüber aufzuklären. Denn in manchen Fällen kann es sein, dass die gesetzlichen Regelungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. Relevant ist hier, ob und in welchem Güterstand Sie verheiratet sind und wie viele Kinder und andere nahen Verwandten Sie haben. Grundsätzlich steht dem im Zugewinnausgleich verheirateten Ehegatten mindestens die Hälfte der Erbmasse zu. Zwischen den Kindern wird das verbleibende Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. So erhalten zwei Kinder je ¼, drei Kinder je 1/6 und so weiter.
Hierbei ist zu beachten, dass die Quoten, die jedem Erben zustehen, jeweils am gesamten Nachlass bestehen. Die Erben bilden zusammen eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, so dass keinem ein bestimmter Gegenstand zugerechnet wird. Um den ideellen Gesamthandsanteil in bares Vermögen umzuwandeln, muss die Erbengemeinschaft sich auseinandersetzen. Das kann zum Beispiel durch den Verkauf der Erbschaftsgegenstände im Einvernehmen der Miterben geschehen oder die Erben können sich gegenseitig ihre Erbteile abkaufen.
Im Vorsorgevertrag mit dem Bevollmächtigten regeln Sie, was dieser in Ihrem Namen darf. Sie begrenzen dessen Befugnisse nach Ihrem Willen. Gleichzeitig geben Sie dem Bevollmächtigten detaillierte Weisungen, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten soll. Hierfür ist auch Ihr Bevollmächtigter dankbar, denn genaue Vorgaben erleichtern diesem knifflige und höchstpersönliche Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen. Insbesondere konkrete Weisungen zur Einleitung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen und der Schmerzbehandlung helfen dem Bevollmächtigten sehr.
Wenn Sie Ihr Vermögen auch im Hinblick auf zu erwartende Steuern optimal verteilen wollen, sollten Sie an eine Übertragung zu Lebzeiten denken. Hierdurch nutzen Sie steuerliche Freibeträge bestmöglich aus und verringern die späteren Kosten für Ihren Angehörigen. Beliebt ist zum Beispiel die frühzeitige Übertragung von Immobilien. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie alle Rechte an dem übertragenen Gegenstand verlieren!
Gerade bei Immobilien kann ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch eine sinnvolle Lösung sein, um trotz der frühzeitigen Übertragung optimal abgesichert zu sein. Außerdem können Sie auch Gegenleistungen für die Übertragung von Vermögensgegenständen festlegen. Hierunter fallen die Leibrente oder eine Pflegeverpflichtung. Sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden, können Sie Rückforderungsansprüche geltend machen – sofern diese in der entsprechenden Vereinbarung enthalten sind.
Durch unsere professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung im Erbrecht …
Denken Sie jetzt an später und schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen!
Durch unsere professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Beratung im Erbrecht …
Denken Sie jetzt an später und schaffen Sie heute Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen!
Gratis
Benötigen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung im Senioren-Vermögens-Recht? Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder bitten Sie uns um einen unverbindlichen Rückruf. Unsere Anwälte und Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Wir prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Beratung im Senioren-Vermögens-Recht sinnvoll ist.
Warum vertrauen die Mandanten unserer Kanzlei?
MONTAG – FREITAG
8:00 – 18:00 Uhr, außerhalb der Kanzleizeiten nach individueller Vereinbarung
SAMSTAG – SONNTAG
nach individueller Vereinbarung
KONTAKT
Seniorenrecht.online ist ein Angebot der:
Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht | Rechtsanwälte Prof. Anton & Prof. Martinek PartG mbB
Science Park 2, Campus Universität des Saarlandes, 66123 Saarbrücken
Tel: + 49 (0) 681 5882587
Fax: + 49 (0) 681 83903131
Email: kanzlei@seniorenrecht.online
Mit Klick auf den grünen Button stellen Sie eine unverbindliche & kostenfreie Anfrage und Sie können uns Dokumente und Dateien senden.
Unser Versprechen: Wir melden uns bei Ihnen sofort für eine kostenlose Erstberatung.
Oder noch einfacher: Jetzt schnell das Formular ausfüllen und wir rufen Sie sofort an: